Integrationskurse
Integrationsbemühungen von Ausländern/ Ausländerinnen werden durch ein Grundangebot zur Integration in Form eines Integrationskurses unterstützt.
In bestimmten Fällen besteht nicht nur ein Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs, sondern auch eine Verpflichtung. Diese sind im AufenthG festgelegt.
Der Integrationskurs besteht aus 2 Teilen:
- Dem Sprachmodul mit dem Ziel, Sprachkenntnisse mit dem Niveau B 1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ zu erreichen.
- Dem Test „Leben in Deutschland“, der die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse vermittelt
Bei grundsätzlich erstmaliger Erteilung Ihres Aufenthaltstitels bekommen Sie zusätzlich eine entsprechende Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs ausgehändigt, mit der Sie sich bei entsprechenden Kursen (z.B. an den Volkshochschulen) anmelden können.
Informationen zur Integration (einschließlich Integrationskursen) finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI)