Bauaufsicht
Allgemeine Informationen
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
- Errichtung,
- Änderung,
- Nutzungsänderung,
- Beseitigung,
- Nutzung und
- Instandhaltung
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
An wen muss ich mich wenden?
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
Zuständigkeiten Bauaufsicht Kreis Ostholstein
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Fachgebiet Süd
Herr Liesche (Fachgebietsleiter Süd)- Bauvoranfragen Süd, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeiten für Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Gemeinden:
Herr Krümmel - Gemeinde Stockelsdorf und Ahrensbök
Frau Wehrmeister - Gemeinde Malente, Schönwalde und Kasseedorf
Frau Skalawski - Gemeinde Süsel
Frau Drebes - Gemeinde Timmendorfer-Strand und Bosau
Frau Wessa-Schultz - Gemeinde Ratekau, Amt Ostholstein-Mitte (ohne Gemeinde Schönwalde und Kasseedorf)
Herr Koethe - Gemeinde Scharbeutz und Haffkrug
Herr Löw - Fliegende Bauten, Konzessionen und Baukontrollen gesamtes Kreisgebiet (ohne Neustadt und Bad Schwartau)
Fachgebiet Nord
Frau Kricheldorff (Fachgebietsleiterin Nord) Bauvoranfragen Nord, Stellungnahmen Widersprüche, Stellungnahmen Bauleitpläne
Zuständigkeit für Bauantrags-/Baugenehmigungsverfahren,
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Orten:
Herr Vagt - Stadt Fehmarn ohne Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen
Frau Lueb - Gemiende Großenbrode, Kellenhusen und Grube
Frau Neumann - Stadt Eutin und Gemeinde Wangels
Frau Kahle - Stadt Heiligenhafen und Fehmarn (nur Landkirchen, Petersdorf, Lemkendorf und Lemkenhafen)
Herr Kowalewski - Stadt Oldenburg, Gemeinde Dahme und Amt Oldenburg-Land ohne Gemeinde Wangels
Herr Bruns - Gemeinde Grömitz und Amt Lensahn
Hinweis: Die Städte Bad Schwartau und Neustadt haben eine eigene Bauaufsicht!
Service-Zeiten
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.
Rechtsgrundlage
- § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO),
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).