Hinweis zur Terminvergabe und Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
- Die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein ist telefonisch ab sofort vorübergehend nur noch montags und mittwochs in der Zeit von 8 - 12 und 13:30 - 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8 - 12 Uhr erreichbar.
- Eine Terminvereinbarung ist am Telefon leider nicht möglich.
- Wir weisen darauf hin, dass die persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte benutzen Sie hierfür ausschließlich dieses Kontaktformular. Nach Absenden des Formulars werden wir Sie zwecks Terminvereinbarung kontaktieren.
Hinweis zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Bitte füllen Sie das Kontaktformular erst 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels aus.
Aufgrund der Kontaktbeschränkungen gilt bis auf Weiteres:
- Schicken Sie uns bitte Duldungen und Gestattungen zur Verlängerung per Post zu.
- Das gilt auch für Adressänderungen:
Bitte schicken Sie uns die Aufenthaltstitel zusammen mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt per Post zu.
- Die Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde werden gebeten, auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand ihrer Anliegen zu verzichten, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
Der Kreis Ostholstein bittet um Verständnis für die erforderlichen Einschränkungen. Wir sind bestrebt, die Erreichbarkeitszeiten so bald wie möglich wieder zu erweitern.
Hinweis zu Anträgen auf Einbürgerung
Der Kreis Ostholstein bittet um Verständnis, dass die Ausländerbehörde des Kreises Ostholstein aufgrund des unvermindert anhaltenden Flüchtlingsstroms aus der Ukraine vorübergehend keine Einbürgerungsberatungen durchführen kann. Antragsunterlagen zur Einbürgerung können Sie uns gern per Post zusenden. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter dem Reiter "Einbürgerung".
Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit.
Wir bitten Sie, vor dem Ablauf von 6 Monaten nicht nach dem Stand Ihres Antrages zu fragen, da dies die Bearbeitung zusätzlich verzögert. Danke für Ihr Verständnis.
Ausführliche Informationen zur Einbürgerung finden Sie unten auf dieser Seite unter dem Reiter "Einbürgerung".