Schulaufsicht Ostholstein (Schulamt)
Der Kreis als untere Schulaufsichtsbehörde ist zuständig für die kreisangehörigen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren. Das Schulamt als untere Landesbehörde besteht aus dem Landrat und den Schulräten/innen. Letztere sind Landesbeamte und werden durch das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein ernannt.
Schulrätin/ Schulrat
Zu den Aufgaben der Schulrätin/ des Schulrats gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehrkräften.
Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben untersteht dem Landrat, gemeinsam mit den Schulräten als untere Schulaufsicht.
Zu den Tätigkeiten gehört auch die Planstellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen der vom Bildungsministerium übertragenen Befugnisse.
Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammenarbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden. Auch die Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.
Innere Schulangelegenheiten / Sekretariat
Frau Pilgrim (Ostholstein Süd)
- Vorzimmer Schulrat
- Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Süd
- Allgemeine Angelegenheiten (der Förderzentren, der Grundschulen, der Natur und Umwelt)
- Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Nord
- Allgemeine Angelegenheiten (der Sek-1-Schulen (z.B. mittlerer Schulabschluss), des Bezirkspersonalrats, der Schulstatistik, des Schulsports, Schulerhebungen, Pflege des Schulverzeichnisses, Schulpostfächer, der Kontakte u.a. E-Mail-Verzeichnis)
Frau Peters und Frau Jans
- Planstellenüberwachung
- Vorbereitung befristeter Verträge für Lehrkräfte aller Laufbahnen
- Vorbereitende Personalplanung
- Angelegenheiten der Kreiselternbeiräte
- Abrechnung Fahrkosten und Schulwandermittel
- Abrechnung Maßnahmen zur Berufsorientierung
- Vorbereitung von Fortbildungsveranstaltungen des Schulamtes
- Vorbereitung Wettbewerbe der Kreisfachberater
Externer erster allgemeinbildender Schulabschluss
Die Externen Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss - EAS (früherer Hauptschulabschluss) und zum mittleren Schulabschluss - MSA (früherer Realschulabschluss) werden zentral abgenommen.