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Schulaufsicht Ostholstein (Schulamt)

Der Kreis als untere Schulaufsichtsbehörde ist zuständig für die kreisangehörigen Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren. Das Schulamt als untere Landesbehörde besteht aus dem Landrat und den Schulräten/innen. Letztere sind Landes­be­amte und werden durch das Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein ernannt.

Schulrätin/ Schulrat

Zu den Aufgaben der Schulrätin/ des Schulrats gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehr­kräf­ten.

Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erf­üllung ihrer Aufgaben untersteht dem Landrat, gemeinsam mit den Schulräten als untere Schulaufsicht.

Zu den Tä­tigkeiten gehört auch die Planstellen- und Per­sonal­be­wirtschaftung im Rahmen der vom Bildungsministerium  übertragenen Befugnisse.

Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammen­arbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden. Auch die Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.

Innere Schulangelegenheiten / Sekretariat

Frau Pilgrim (Ostholstein Süd)

  • Vorzimmer Schulrat
  • Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Süd 
  • Allgemeine Angelegenheiten (der Förderzentren, der Grundschulen, der Natur und Umwelt)

Frau Erich (Ostholstein Nord)

  • Personalsachbearbeitung für die Lehrkräfte des SchAB Nord 
  • Allgemeine Angelegenheiten (der Sek-1-Schulen (z.B. mittlerer Schulabschluss), des Bezirkspersonalrats, der Schulstatistik, des Schulsports, Schulerhebungen, Pflege des Schulverzeichnisses, Schulpostfächer, der Kontakte u.a. E-Mail-Verzeichnis)

Frau Peters und Frau Jans

  • Planstellenüberwachung
  • Vorbereitung befristeter Verträge für Lehrkräfte aller Laufbahnen
  • Vorbereitende Personalplanung
  • Angelegenheiten der Kreiselternbeiräte

 Frau Hansen

  • Abrechnung Fahrkosten und Schulwandermittel
  • Abrechnung Maßnahmen zur Berufsorientierung
  • Vorbereitung von Fortbildungsveranstaltungen des Schulamtes
  • Vorbereitung Wettbewerbe der Kreisfachberater

Externer erster allgemeinbildender Schulabschluss

Die Externen Prüfungen zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss - EAS (früherer Hauptschulabschluss) und zum mittleren Schulabschluss - MSA (früherer Realschulabschluss) werden zentral abgenommen.


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