Schulpsychologische Beratungsstelle
Der schulpsychologische Dienst des Kreises Ostholstein ist für die allgemein bildenden Schulen und Förderzentren zuständig. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen.
Tätigkeitsfelder und Aufgabenspektrum
Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:
- Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten bei schulbezogenen Problemen,
- Supervision und Coaching für in Schule Tätige,
- Lehrkräftefortbildung und
- Unterstützung von Schulen in der Krisennachsorge.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet auf der Grundlage eines landesweiten Konzeptes (schleswig-holstein.de - Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst). Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch und sind ausschließlich beratend tätig. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Alle Klientinnen und Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Angebote sind unentgeltlich.
Das verbindliche Konzept des schulpsychologischen Dienstes des Landes Schleswig-Holstein und nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal “Bildung Schleswig-Holstein“.
Ablauf der Beratung
Jede Beratung beginnt zunächst mit einem persönlichen Telefonat. Über das Sekretariat erfolgt die Anmeldung in der schulpsychologischen Beratungsstelle. Es folgt eine Terminvereinbarung mit den schulpsychologischen Mitarbeitenden.
Die Beratenden versuchen gemeinsam mit der bzw. dem Ratsuchenden einen neuen Blickwinkel auf das Problem zu werfen. Aus der neuen Betrachtung der Schwierigkeiten können neue Wege zur Lösung des Problems entstehen, die die bzw. der Ratsuchende einschlagen kann.
Mitarbeitende:
- Frau Dipl.-Psych. Carolin Becker
- Herr Dipl.-Psych. Jan Felix Schulz
Information zur Datenverarbeitung im Schulpsychologischen Dienst
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig.
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck die Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Ostholstein Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.