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Schulangelegenheiten

Der Kreis Ostholstein ist zuständig für alle Aufgaben, die sich ihm als Schulträger von zwei Berufsschulen mit Außenstellen und zwei Förderzentren mit den Schwerpunkten Geistige Entwicklung sowie Körperliche und Motorische Entwicklung stellen.

Dazu gehört auch die Abwicklung baulicher Fördermaßnahmen der kommunalen Schulträger und der Investitionsförderung.

Der Kreisschulentwicklungsplan wird hier erarbeitet und die Aufgaben des Schulamtes in Zusammenarbeit mit den Schulräten ausgeübt bzw. deren Aufgabenstellung unterstützt.

Des Weiteren werden die landesseitig zur Verfügung gestellten Fördermittel für die Schulsozialarbeit gemäß der Richtlinie des Kreises Ostholstein zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulsozialarbeit abgewickelt. 

Schulraum-Nutzung

Die Schulräume dienen in erster Linie den schulischen Veranstaltungen des Kreises Ostholstein. Daneben stehen sie auf Antrag auch anderen Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Der Antrag muss schriftlich bei der Schule eingereicht werden.

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für das Land Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 49 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein hat der Kreistag am 25.03.2014 folgende Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen: