Inhalt

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat kümmert sich um die Menschen mit Behinderung.
Der Beirat hilft den Menschen mit Behinderung.
Der Beirat hilft den Behinderten·organisationen.
Der Beirat hilft dem Kreistag und seinen Ausschüssen.
Der Beirat sagt:
Was ist gut für die Menschen mit Behinderung im Kreis Ost·holstein?

Was will der Beirat

  • Gespräche mit Wohnungs·bau·gesellschaften über barrierefreien Wohn·raum
  • Treffen und Hilfe für die Beauftragten von den Kommunen
  • Regelmäßige Kontakte zur Landesbehindertenbeauftragten Michaela Pries
  • Regelmäßige Gespräche mit anderen Beiräten und Gleichstellungsbeauftragten
  • Wohn·angebote für Menschen, die in einer Tages·förderstätte begleitet werden
  • Hilfe bei der Umsetzung vom Kreis·aktions·plan
  • Suche nach Kandidaten für den neuen Beirat nach der Kommunal·wahl
  • Umsetzung von der UN-Behinderten·konvention in Ostholstein
  • Hilfe für die Ergänzende unabhängige Teilhabe·beratung
  • Inklusion in der Schule
  • Übergang von der Kita zur Schule

Der Beirat

Der Beirat hat einen Vorstand.
Der Vorstand ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen kümmern sich um bestimmte Aufgaben.
Der Vorstand wurde neu gewählt.
Das war am 26. Februar 2025.

Die Mitglieder vom Beirat arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld dafür.
Die Mitglieder treffen sich immer wieder.
Die Treffen heißen auch: Sitzungen.
Die Sitzungen sind öffentlich.
Das heißt:
Jeder darf zu den Sitzungen kommen.

Der Beirat hilft bei:

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Gesetz.
    Die kurze Form ist: UN-BRK.
    Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderung.
    Deutschland hat das Gesetz 2009 unterschrieben.
    Das Fachwort ist: Ratifizierung.
  • Es gibt einen Aktions·plan für Inklusion in Ostholstein.
    Der Aktions·plan heißt: Ostholstein wir Alle gemeinsam auf dem Weg zur Inklusion.
    Der Aktions·plan geht über das Jahr 2020 hinaus weiter.
  • Es gibt eine Lenkungs·gruppe im Kreis Ostholstein.
    Die Lenkungs·gruppe kümmert sich um die Umsetzung vom Bundes·teilhabe·gesetz.
  • Es gibt einen Verein in Ostholstein.
    Der Verein heißt: Förderung zur Teilhabe in Ostholstein.
    Der Verein hilft Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe in der Gesellschaft.
  • Es gibt eine Beratung für Menschen mit Behinderung in Ostholstein.
    Die Beratung heißt: Erweiterte unabhängige Teilhabe.
    Die kurze Form ist: EUTB.
    Menschen mit Behinderung sollen gut in der Gesellschaft leben können.
    Dafür bekommen sie Hilfe von der Beratung.
  • Es gibt eine Projekt·gruppe für selbständiges Wohnen in Ostholstein.
    Manche Menschen mit Behinderung wohnen noch bei ihren Eltern.
    Und sie gehen in eine Tages·förderstätte.
    Diese Menschen sollen selbständig wohnen können.
    Dabei hilft die Projekt·gruppe.
  • Kulturelle Einrichtungen sollen barrierefrei sein im Kreis Ostholstein.
    Zum Beispiel: Das Schloss Eutin soll bald barrierefrei sein.
    Dann können alle Menschen mit Behinderung das Schloss besuchen.
  • Wir schreiben unsere Protokolle in Leichter Sprache.
    Der Beirat kümmert sich um die Integration von Leichter Sprache.
    Integration heißt hier:
    Leichte Sprache soll überall benutzt werden können.
  • Es gibt Schulungen im Kreis Ostholstein.
    Zum Beispiel: Eine Schulung über die ICF.
    ICF ist die kurze Form für:
    Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit

Termine

Die Termine für die Sitzungen stehen in der Zeitung und im Internet.

Gesetze

Neues Bundes·teilhabe·gesetz: SGB IX
Pflege·stärkungs·gesetz 2: SGB XI
Pflege·stärkungs·gesetz 3: SGB XII
Landes·bau·ordnung: Paragraph 52
Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz
Benachteiligungs·verbot: Art. 3 Abs. 3 Grund·gesetz

Sie wollen mitmachen?
Das ist gut.

Eine AG ist eine Arbeits·gruppe.

  • AG Arbeit
  • AG Barriere·freiheit / Mobilität /
    Wohnen
  • AG Bildung
  • AG Öffentlichkeits·arbeit / Internet / Presse
  • AG Gesundheit

Sie wollen uns helfen?
Das freut uns.
Sprechen Sie mit uns.


Hilfen für Menschen mit Behinderung

Der Fach·dienst Individualleistungen hilft Menschen mit Behinderung.
Der Fach·dienst ist eine Hilfe vom Kreis Ost·holstein.
Es gibt Hilfen für:

  • Erwachsene
  • Kinder und Jugendliche
  • Kinder


Die Hilfen sind für Menschen mit:

  • körperlichen Behinderungen
  • geistigen Behinderungen
  • seelischen Behinderungen


Die Hilfen sollen:

  • verhindern, dass Menschen eine Behinderung bekommen
  • Menschen mit Behinderung helfen
  • die Folgen von einer Behinderung beseitigen oder mildern


Die Hilfen können zu Hause sein.
Oder die Hilfen können in Einrichtungen sein.
Zum Beispiel:

  • Wohn·heimen
  • Werkstätten
  • Förderstätten


Es gibt auch Frühförderleistungen für Kinder.
Frühförderleistungen sind Hilfen für Kinder bis zum Schuleintritt.

Wie viele Menschen brauchen Hilfe?
Das steht im Sozial·gesetz·buch Neuntes Buch.
Das kurze Wort ist: SGB IX.

Schleswig-Holstein hat ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Gesamt- und Teil·habe·planung Schleswig-Holstein.
Das kurze Wort ist: GTP.
Das Gesetz steht im SGB IX.
Die kurze Form ist: Sozial·gesetz·buch 9.

Im Kreis Ost·holstein gibt es jetzt die GTP.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung können jetzt mitmachen.

Die Bezeichnung SHIP heißt: Schleswig-Holstein individuelle Planung.
Das ist ein Teil von der Bedarfs·ermittlung.

Formulare

Erstberatung und Stamm·daten·blatt
Bedarfs·ermittlung Sozial·gesetz·buch Neuntes Buch - SGB IX
Gesamt- und Teil·habe·plan mit Ziel·vereinbarung
Bericht zum Gesamt- und Teil·habe·plan