Gleich·stellungs·beirat Ost·holstein
Der Gleich·stellungs·beirat gibt es seit September 2013.
Der Kreistag Ost·holstein hat eine Satzung gemacht.
Die Satzung ist ein Gesetz.
Das Gesetz ist für den Gleich·stellungs·beirat.
Der Gleich·stellungs·beirat hieß früher:
Interkommunaler Beirat für die Gleich·stellung von Frauen und Männern.
Seit 2018 heißt der Gleich·stellungs·beirat:
Beirat für gleichstellungspolitisch Tätige in Ost·holstein.
Der Gleich·stellungs·beirat hat 15 Mitglieder.
Die Mitglieder sollen bei allen Projekten helfen.
Und die Mitglieder sollen Ideen machen.
Die Ideen sollen Frauen und Männern helfen.
Frauen und Männer sollen die gleichen Chancen haben.
Das ist wichtig in diesen Bereichen:
- Kinder·freundlichkeit
- Familien·freundlichkeit
- Gleich·stellung im Erwerbs·leben
- Klima·schutz
- Mobilität
- Inklusion
- demografischer Wandel
- Personal·entwicklung
- Gesundheits·schutz am Arbeits·platz.
Der Beirat soll auch mit den Städten und Gemeinden zusammenarbeiten.
Aktuell
Der Gleich·stellungs·beirat hat einen Flyer gemacht.
In dem Flyer stehen Infos.
Und der Gleich·stellungs·beirat lädt zur Mitarbeit ein.
Flyer Gleich·stellungs·beirat
Bedarfsanalyse zur Geburtensituation in OstholsteinTermine für die Sitzungen
Sie finden die Termine von den Sitzungen in unserer
Sie finden die Unterlagen von den Sitzungen in unserer
Sie finden die Mitglieder von dem Beirat in unserer
Gleich·stellungs·beauftragte von dem Kreis Ost·holstein
Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es die Gleich·stellungs·beauftragte auch in der Kreis·verwaltung.
Die Gleich·stellungs·beauftragte hilft dabei.
Die Gleich·stellungs·beauftragte arbeitet dann hauptamtlich.
Das heißt:
Sie arbeitet für Geld.