Zuwanderungs·behörde Kreis Ost·holstein
Es gibt ein Amt für Zuwanderungs·angelegenheiten.
Dieses Amt heißt Zuwanderungs·behörde.
Dieses Amt arbeitet mit dem Ausländer·recht und dem Asyl·recht.
Wir sind für Sie da.
Sie können einen Termin machen
Sie wollen einen Termin ausmachen?
Oder Sie haben Fragen?
Dann können Sie uns unter 04521 788-360 anrufen.
Sie können uns zu diesen Zeiten erreichen:
- Montags bis freitags von 8 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags.
Und montags bis donnerstags von 13 Uhr mittags bis 16 Uhr nachmittags.
- Sie können mit den Sachbearbeitern reden.
Das geht:- montags von 10:00 Uhr morgens bis 11:30 Uhr
- dienstags von 10:00 Uhr morgens bis 11:30 Uhr
- donnerstags von 10:00 Uhr morgens bis 11:30 Uhr
- freitags von 10:00 Uhr morgens bis 11:30 Uhr.
Mittwochs können Sie nicht mit den Sachbearbeitern reden.
- Die Telefonnummern stehen in der Übersicht vom 22. Juli 2025.
- Sie wollen länger in Deutschland bleiben?
Dann müssen Sie einen Termin machen.
Machen Sie den Termin 3 bis 4 Monate vor dem Ende von Ihrer Aufenthalts-Erlaubnis. - Sie sind Flüchtling aus der Ukraine?
Und Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis nach dem Gesetz: Paragraph 24 AufenthG?
Dann können Sie keinen Termin machen.
Vielleicht wird Ihre Aufenthalts-Erlaubnis nicht automatisch verlängert.
Dann bekommen Sie einen Brief mit einem Termin.
Bitte fragen Sie nicht nach. - Sie wollen zu uns kommen?
Dann müssen Sie vorher einen Termin machen. - WICHTIG:
Sie haben einen Termin gemacht?
Dann müssen Sie den Termin bestätigen.
Das heißt:
Sie müssen sagen:
Ja, ich komme zu dem Termin.
Sie haben dafür 24 Stunden Zeit.
Sie bekommen eine E-Mail mit einem Link.
Klicken Sie auf den Link.
So können Sie den Termin bestätigen.
Sie bestätigen den Termin nicht?
Dann wird der Termin automatisch abgesagt. - Es gibt keinen freien Termin?
Versuchen Sie es in den nächsten Tagen noch einmal.
Es gibt immer wieder neue Termine.
Verpflichtungs·erklärung / Einladung beim Kreis Ost·holstein
Sie wollen eine Verpflichtungs·erklärung machen?
Dann müssen Sie einen Termin bei der Behörde machen.
Ab dem 1. Juli 2024 können Sie den Termin nicht mehr online machen.
Sie müssen dafür verschiedene Unterlagen einreichen.
Zum Beispiel:
- ein Antrags·formular
- Kopien von Ihrem Ausweis
- Ihren Arbeits·vertrag
- Ihre Gehalts·abrechnungen
- Ihren Miet·vertrag
- andere Nach·weise.
Die Behörde prüft die Unterlagen.
Dann bekommen Sie einen Termin.
Sie müssen die Verpflichtungs·erklärung persönlich abgeben.
Und es muss eine positive Bedarfs·berechnung geben.
Das heißt:
Die Behörde prüft:
Brauchen Sie die Verpflichtungs·erklärung?
Für jede Einladung müssen Sie 29,00 Euro bezahlen.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Behörde anrufen.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet?
Und Sie wohnen privat bei jemandem?
Dann müssen Sie sich bei der Zuwanderungs·behörde anmelden.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Sie können den Termin im Internet ausmachen.
Auf der Seite gibt es Infos für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Und es gibt Infos für Helfer und Helferinnen.
Wie geht man mit Flüchtlingen aus der Ukraine um?
Dazu gibt es wichtige Infos und Tipps.
Einbürgerung
Termine (Beratung und Antrag·stellung) können nur per E-Mail angefragt werden.
Termin·anfrage an: termin.einbuergerung@kreis-oh.de
Wenn es keine Termine mehr gibt, kommen Sie auf eine Warte·liste.
Sie bekommen dann von uns eine Nachricht, wenn ein Termin frei ist.
Bitte keine Nachfragen zu Ihrem Antrag.
Für diese Dienstleistungen brauchen Sie keinen Termin
- Fiktions·bescheinigung, Duldung oder Gestattung verlängern.
Schicken Sie uns Ihren Ausweis (im Original) zur Verlängerung per Post zu. - Adress·änderung.
Schicken Sie uns die Aufenthalts·titel zusammen mit einer Melde·bescheinigung vom Einwohner·meldeamt per Post zu.
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