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Schul·psychologische Beratungs·stelle

Die schul·psychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ost·holstein hilft bei Problemen in der Schule.
Die Beratungs·stelle hilft allen Menschen, die mit der Schule zu tun haben.

Wichtige Infos

Schul·psychologinnen und Schul·psychologen

  • Psychologen und Psychologinnen haben eine Schweige·pflicht.
    Das heißt:
    Sie dürfen nicht über ihre Patienten und Patientinnen reden.
    Das steht im Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 203 Strafgesetz·buch.
  • Wir beraten nur.
  • Sie müssen neutral sein.
    Das heißt:
    Sie dürfen keine Meinung haben.
    Und sie müssen unabhängig sein.

Sie können alle Angebote von der schulpsychologischen Beratungs·stelle benutzen.

  • Das ist freiwillig.
  • Das ist für alle Klienten kostenlos.
  • Die Lehrer und Lehrerinnen müssen keinen Dienst·weg einhalten.

Die Schul·psychologen und Schul·psychologinnen arbeiten mit anderen Beratungs·stellen zusammen.
Dabei müssen sie sich an bestimmte Regeln halten.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen keine privaten Infos über die Schüler und Schülerinnen weitergeben.
  • Sie müssen sich an das Gesetz für den Datenschutz halten.

Arbeits·bereiche und Aufgaben

  • Schulpsychologische Beratung für alle Menschen in der Schule
  • Super·vision und Coaching für Menschen in der Schule
  • Hilfe nach Problemen in der Schule
  • Es gibt Fort·bildungen für Lehrer und Lehrerinnen.
    Die Fort·bildungen sind Veranstaltungen.
    Die Lehrer und Lehrerinnen können die Veranstaltungen über Formix buchen.
  • Netz·werk·arbeit

Es gibt ein Konzept für den schulpsychologischen Dienst.
Das Konzept ist verbindlich.
Das heißt:
Alle müssen sich an das Konzept halten.
Sie finden das Konzept auf der Internet·seite von Schleswig-Holstein.
Die Internet·seite heißt: Bildung Schleswig-Holstein.

So läuft die Beratung ab.

Sie wollen eine Beratung?
Dann rufen Sie uns an.
Sie melden sich bei unserem Sekretariat an.
Dann machen wir einen Termin mit Ihnen aus.

Die Berater und Beraterinnen wollen das Problem anders sehen.
Sie wollen das Problem zusammen mit der Person sehen.
Vielleicht gibt es dann neue Wege für die Lösung von dem Problem.
Die Person kann dann einen neuen Weg wählen.

Mitarbeitende:

  • Frau Dipl.-Psych.
    Carolin Becker
  • Herr Dipl.-Psych.
    Jan Felix Schulz

Infos zur Daten·verarbeitung im Schulpsychologischen Dienst

Ihre privaten Infos sollen sicher sein.
Das ist uns sehr wichtig.
Es gibt ein Gesetz von der EU.
Das Gesetz heißt: Daten·schutz·grund·verordnung.
Die kurze Form ist: DSGVO.
In dem Gesetz steht:
Wir müssen Ihnen sagen:

  • Warum sammelt die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ost·holstein Ihre privaten Infos?
  • Warum speichert die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ost·holstein Ihre privaten Infos?
  • Warum gibt die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ost·holstein Ihre privaten Infos weiter?

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss