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Schulpsychologische Beratungs·stelle

Der schulpsychologische Dienst ist eine Hilfe.
Der schulpsychologische Dienst ist für die Schulen im Kreis Ostholstein zuständig.
Die Schulen sind:

  • allgemein bildende Schulen
  • Förder·zentren.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom schulpsychologischen Dienst heißen: Schul·psychologen und Schul·psychologinnen.
Sie helfen bei Problemen in der Schule.

Arbeits·bereiche und Aufgaben

Der schulpsychologische Dienst hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Beratung von Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.
    Das heißt:
    Die Psychologen und Psychologinnen helfen bei Problemen in der Schule.
  • Supervision und Coaching für Menschen, die in der Schule arbeiten.
    Das heißt:
    Die Menschen bekommen Hilfe bei ihrer Arbeit.
  • Fort·bildung für Lehrer und Lehrerinnen
  • Hilfe für Schulen nach einer Krise.

Der schulpsychologische Dienst arbeitet nach einem Plan.
Der Plan gilt für ganz Schleswig-Holstein.
Sie finden den Plan auf der Internet·seite: schleswig-holstein.de.
Dort klicken Sie auf:
Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom schulpsychologischen Dienst sind Psychologen und Psychologinnen.
Sie beraten die Schüler und Schülerinnen.
Die Psychologen und Psychologinnen haben Schweige·pflicht.
Das heißt:
Sie dürfen nicht über die Schüler und Schülerinnen reden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 203 Strafgesetz·buch.
Die Schüler und Schülerinnen können selbst entscheiden:
Wollen sie zum schulpsychologischen Dienst gehen?
Dann müssen sie sich bei der Beratungs·stelle melden.
Die Beratungs·stelle ist kostenlos.

Es gibt einen schulpsychologischen Dienst in Schleswig-Holstein.
Der schulpsychologische Dienst hilft Schülern und Schülerinnen.
Dafür gibt es einen Plan.
Der Plan ist verbindlich.
Das heißt:
Alle müssen sich an den Plan halten.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet·seite von Schleswig-Holstein.

Bildung Schleswig-Holstein«.

So läuft die Beratung ab

Sie wollen eine Beratung?
Dann rufen Sie uns an.
Wir machen einen Termin mit Ihnen.
Sie können sich über das Sekretariat anmelden.

Die Berater und Beraterinnen sehen das Problem mit der Person zusammen an.
Sie sehen das Problem aus einer anderen Sicht.
So kann man neue Wege für eine Lösung finden.
Die Person kann dann einen Weg wählen.

Mitarbeitende:

  • Frau Dipl.-Psych.
    Carolin Becker
  • Herr Dipl.-Psych.
    Jan Felix Schulz

Wie verarbeitet der Schul·psycho·loge Daten?

Ihre privaten Infos sollen sicher sein.
Das ist uns sehr wichtig.
Dafür gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: EU-Datenschutzgrundverordnung.
Die kurze Form ist: DSGVO.
In dem Gesetz steht:
Wir müssen Ihnen sagen:

  • Warum sammelt die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ostholstein Ihre privaten Infos?
  • Warum speichert die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ostholstein Ihre privaten Infos?
  • Warum gibt die Schulpsychologische Beratungs·stelle vom Kreis Ostholstein Ihre privaten Infos weiter?

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss