Personal·rat Kreis Ost·holstein
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Mitbestimmungs·gesetz.
Die kurze Form ist: MBG.
In dem Gesetz steht:
Der Personal·rat darf bei vielen Sachen mitbestimmen.
Zum Beispiel:
- bei Sachen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- bei sozialen Sachen
- bei organisatorischen Sachen
- bei anderen Sachen in der Dienst·stelle.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss