Fach·dienst Individualleistungen von der Jugend·hilfe und Eingliederungs·hilfe
Die Eingliederungs·hilfe hilft Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung können:
- Kinder sein
- Jugendliche sein
- Erwachsene sein.
Die Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Und sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Die Hilfen gibt es an verschiedenen Orten.
Zum Beispiel:
- in der eigenen Wohnung
- in Einrichtungen von der Eingliederungs·hilfe
- in Schulen
- in Kinder·tagesstätten.
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Service·zeiten
Sie wollen Infos zu Hilfen für Menschen mit Behinderung?
Dann rufen Sie bitte diese Telefon·nummer an:
+49 4521788-344
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Sozial·gesetz·buch 12.
Die kurze Form ist: SGB XII.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Erwachsenen
- Jugendlichen
- Kindern.
Die Hilfe soll Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft bringen.
Und die Hilfe soll Menschen mit Behinderung helfen.
Zum Beispiel:
- Die Behinderung soll nicht schlimmer werden.
- Die Behinderung soll weggehen.
- Die Behinderung soll besser werden.
Die Hilfe kann an verschiedenen Orten sein.
Zum Beispiel:
- zu Hause
- in einem Wohn·heim
- in einer Werkstatt
- in einer Förderstätte
- im Kindergarten.
Es gibt auch Früh·förderung für Kinder bis zum Schul·anfang.
Geld für Arbeit - Zukunft machen
Das Budget für Arbeit ist ein Angebot.
Das Angebot ist für Menschen mit Behinderung.
Und das Angebot ist für Firmen.
Die Menschen mit Behinderung und die Firmen können zusammen arbeiten.
Wirtschaftliche Jugend·hilfe
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial·gesetz·buch.
Die kurze Form ist: SGB.
Das Gesetz hat verschiedene Teile.
Der 8. Teil ist für Kinder und Jugendliche.
Und der 8. Teil ist für Familien.
Manche Familien haben Probleme.
Dann können die Familien Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- bei der Erziehung
- bei anderen Problemen.
Ihre Ansprech·personen für Erwachsene und Kinder/ Jugendliche
Hilfen für Erwachsene
(Nach Buchstaben des Familien·namens)
Frau Engel·mann (A - Bornhoe)
Frau Kitzig (Bof - Durl)
Frau Weber (Dorm - Goets)
Frau Koop (Goett - Holz)
Frau Koop (Holza - Kir)
Herr Benthien (Kis - Kueh)
Frau Novotny (Kuej - Lipe)
Frau Riesner (Lipf-Nob)
Frau Preuß
Noc - Rahlf, F
Frau Ladewig
Rahlf, G - Reinem
Herr Pfützen·reuter (Reinen - Schwark, B)
Herr Brunslev
(Schwark, C - Um)
Herr Rath (Un - Z)
Hilfen für Kinder und Jugendliche
Eingliederungs·hilfe nach SGB IX
Herr Brand (A - H)
Frau Westphal (I - P)
Herr Römer (Q - Z)
Jugend·hilfe nach dem SGB VIII
Frau Andresen ist zuständig für:
- A bis F
- N bis R.
Frau Landschoof ist für die Nach·namen von G bis M und von S bis Z zuständig.
Ansprech·partner für Pflege·eltern nach Paragraph 33 SGBVIII
Frau Hirner (Nord + Küste)
Frau Mehnert (Mitte + Süd)
Eingliederungs·hilfe nach Paragraph 35a SGB VIII:
Herr Jaag (A - O)
Frau Labeit (P - Z)
Soziale Gruppen·arbeit nach Paragraph 29 SGB VIII
Frau Labeit
Leistungen der Grund·sicherung in besonderer Wohn·form
Dokumente für die Individualhilfen
Unterlagen für die Eingliederungs·hilfe für Erwachsene
- Antrag für Eingliederungs·hilfe SGB IX
- Info·blatt für den Antrag auf Eingliederungs·hilfe nach SGB IX
- Infos zum Datenschutz
- Schweigepflicht·entbindung
Unterlagen für die Eingliederungs·hilfe für Kinder
- Check·liste für den Antrag auf Eingliederungs·hilfe für Kinder
- Antrag für Eingliederungs·hilfe für Kinder
Die Eingliederungs·hilfe ist eine Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Die Hilfe steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB IX. - Antrag für Eingliederungs·hilfe in Form von Schul·begleitung
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss