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Justiziariat

Die Stabs·stelle Justiziariat hilft den Fach·diensten.
Und die Stabs·stelle Justiziariat hilft den anderen Stabs·stellen von der Kreis·verwaltung.
Die Stabs·stelle Justiziariat gibt Infos zu Gesetzen.

Manchmal muss ein Jurist oder eine Juristin vor Gericht sein.
Der Jurist oder die Juristin muss Richter oder Richterin sein können.
Das ist zum Beispiel bei dem Ober·verwaltungs·gericht so.
Dann vertritt die Stab·stelle den Kreis vor Gericht.
In den meisten Fällen vertritt aber ein Fach·dienst den Kreis vor Gericht.

Die Stabs·stelle hilft den Menschen im Kreis nicht bei rechtlichen Fragen.

Infos für Studenten und Studentinnen.
Und Infos für Referendare und Referendarinnen.

Sie können in der Stabs·stelle Justiziariat ein Praktikum machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 4Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 JAVO.
Es gibt nur einen Praktikums·platz im Jahr.
Sie können sich für das Praktikum bewerben.
Sie können sich ab dem 15. Juni im Jahr davor bewerben.
Sie können sich bis zum 30. Juni bewerben.
Wir bekommen viele Bewerbungen?
Dann ziehen wir einen Namen aus einem Topf.
Wir bekommen nur wenige Bewerbungen?
Dann nehmen wir die erste Bewerbung.

Die Praktikanten und Praktikantinnen sollen viel über die Kreis·verwaltung lernen.
Deshalb arbeiten sie nicht nur in der Stabs·stelle Justiziariat.
Sie arbeiten auch in anderen Fach·diensten und Stabs·stellen.
Sie interessieren sich für bestimmte Rechts·gebiete und Fach·dienste?
Dann schreiben Sie das am besten schon in die Bewerbung.
Wir versuchen dann, Ihnen diese Wünsche zu erfüllen.

Referendare und Referendarinnen können in der Stabs·stelle Justiziariat arbeiten.
Das können sie in der Verwaltungs·station oder in der Wahl·station machen.
Es gibt nur einen Platz im Jahr.
Deshalb sollen sich die Referendare und Referendarinnen früh bewerben.

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss