Zuwanderungs·behörde
Es gibt ein Amt für Zuwanderungs·angelegenheiten.
Dieses Amt heißt Zuwanderungs·behörde.
Dieses Amt arbeitet mit dem Ausländer·recht und dem Asyl·recht.
Wir sind für Sie da.
Sie können einen Termin online machen
Termin online machen
Jetzt erhalten Sie einen Link per E-Mail.
Diesen Link müssen Sie anklicken.
Wenn kein freier Termin angezeigt wird, müssen Sie es später wieder versuchen.
Es werden immer wieder neue Termine frei.
Wichtig:
- Personen aus der Ukraine mit einem Aufenthalts·titel bis zum 31. Dezember 2023, können jetzt einen Termin zur Verlängerung machen.
- Personen mit einem Aufenthalts·titel bis zum 31. Januar 2024, können ab dem 20.11.2023 einen Termin machen.
Sie können uns auch anrufen
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr - Mittwoch gibt es keine Sprechzeiten
Für allgemeine Auskünfte
Sie haben eine Frage?
Die Telefon·nummer ist: 0 45 21 788 360
- Montag, Dienstag, Donnerstag
von 8:30 Uhr bis 10 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr - Freitag von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr
Mittwoch gibt es keine Telefon·sprechzeiten.
Es gibt keinen Termin am Telefon.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Es gibt Flüchtlinge aus der Ukraine, die bei Menschen privat leben.
Diese Flüchlinge können sich seit dem 05.04.2023 nur mit Termin bei der Ausländer·behörde Kreis Ost·holstein registrieren.
Einbürgerung
Termine (Beratung und Antrag·stellung) können nur per E-Mail angefragt werden.
Termin·anfrage an: termin.einbuergerung@kreis-oh.de
Wenn es keine Termine mehr gibt, kommen Sie auf eine Warte·liste.
Sie bekommen dann von uns eine Nachricht, wenn ein Termin frei ist.
Bitte keine Nachfragen zu Ihrem Antrag.
Für diese Dienstleistungen brauchen Sie keinen Termin
- Fiktions·bescheinigung, Duldung oder Gestattung verlängern.
Schicken Sie uns Ihren Ausweis (im Original) zur Verlängerung per Post zu. - Adress·änderung.
Schicken Sie uns die Aufenthalts·titel zusammen mit einer Melde·bescheinigung vom Einwohner·meldeamt per Post zu.
Mehr Dienst·leistungen der Zuwanderungs·behörde
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Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz
Aufenthaltserlaubnis/ Aufenthaltstitel
Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger
Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und im Schengenraum beantragen
Staatsangehörigkeitsausweis
Brexit - Aufenthaltsrechtliches Verfahren für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen