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Führerschein-Umtausch!

Die neuen Führer·scheine sind anders als die alten.
Die alten Führer·scheine sind nicht mehr sicher.
Deshalb müssen alle Menschen die alten Führer·scheine umtauschen.
Das ist wichtig für die Sicherheit im Straßen·verkehr.
Die neuen Führer·scheine heißen: EU-Führer·schein.
Wann müssen Sie den Führer·schein umtauschen?
Das ist wichtig:

  • Ihr Geburts·datum ist nach dem 19. Januar 1971.
  • Sie haben einen grauen oder rosa Führer·schein.

Sie müssen den Führer·schein bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
Das heißt:
Sie müssen den alten Führer·schein bis zu diesem Datum abgeben.

Sie haben ein anderes Geburts·datum?
Oder Sie haben eine weiße Plastik·karte als Führer·schein?
Dann müssen Sie den Führer·schein später umtauschen.
Sie müssen den neuen Führer·schein dann abgeben:

  • wenn Sie ein anderes Geburts·datum haben
  • wenn Sie eine weiße Plastik·karte als Führer·schein haben.

Sie wissen nicht, wann Sie den neuen Führer·schein abgeben müssen?
Dann schauen Sie in diese Tabelle:
https://www.kreis-oh.de/verwaltung/verkehrsamt/fuehrerscheinstelle/fuehrerscheintausch.html
Sie brauchen noch mehr Infos?
Dann fragen Sie in der Verkehrs·behörde nach.

Was brauchen Sie für den Umtausch von Ihrem alten Führer·schein?
Zum Beispiel:

  • ein Ausweis·dokument
  • ein aktuelles biometrisches Pass·foto
  • Ihren alten Führer·schein

Haben Sie Ihren alten Führer·schein bei einer anderen Behörde bekommen?
Dann brauchen Sie auch noch eine Kartei·karten·abschrift.
Diese Abschrift bekommen Sie kostenlos bei der anderen Behörde.

Wie können Sie den Antrag machen?

Sie können den Antrag in der Verkehrs·behörde in Eutin machen.
Dafür brauchen Sie einen Termin.
Sie können einen Termin nur online machen: https://termin.kreis-oh.de/

In manchen Bürgerbüros können Sie auch Infos bekommen und Hilfe beim Antragstellen bekommen.