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Bauen und Wohnen in Ost·holstein

Es gibt einen bekannten Satz.
Der Satz heißt: Leben, wo andere Urlaub machen.
Das heißt:
Man wohnt an einem schönen Ort.
Andere Menschen machen dort Urlaub.

In den letzten Jahren haben viele Menschen im Kreis Ost·holstein gebaut.
Die Menschen müssen sich vorher gut überlegen:

  • Wo wollen sie wohnen?
  • Wie wollen sie bauen?

Dabei müssen die Menschen an viele Sachen denken.
Zum Beispiel:

  • Wie ist die Natur an dem Ort?
  • Was ist gut für die Gesellschaft?
  • Was ist gut für die Landschaft?

Planen und Bauen - Fach·dienst Bau·ordnung

Die Bau·ordnung von der Kreis·verwaltung ist eine untere Bau·auf·sichts·behörde.
Die Bau·ordnung kümmert sich um viele Sachen.
Zum Beispiel:

  • Sie bearbeitet Bau·anträge und Vorbescheidsanträge.
  • Sie nimmt Bau·anzeigen im Rahmen der Bau·freistellung an.
  • Sie berät und informiert die Menschen, die am Bau arbeiten.
  • Sie berät und informiert Städte, Ämter und Gemeinden im Kreis.

Dabei geht es um schwierige Fragen zum Bauen und zum Brand·schutz.

Hinweis

  • Bau·lasten sind Pflichten.
    Die Pflichten sind für die Eigentümer von Grundstücken.
    Die Pflichten sind von der Bau·behörde.
    Die Pflichten sind öffentlich und rechtlich.
    Die Eigentümer müssen bestimmte Dinge tun.
    Oder die Eigentümer müssen bestimmte Dinge erlauben oder nicht tun.
    Sie wollen in das Bau·lasten·verzeichnis sehen?
    Dann können Sie einen Antrag machen.
  • Schotter·gärten
    Schotter·gärten sind jetzt verboten.
    Das ist gut so.
    Denn Schotter·gärten sind schlecht für Menschen und die Natur.
    Wie kann man einen Schotter·garten wieder abbauen?
    Dafür gibt es Tipps und Angebote.
    Das zeigt der Flyer

Unsere Leistungen für Sie

Bauaufsicht

Brandschutz

Bauverwaltung

Bau·leit·planung

Die Bauleit·planung ist eine Aufgabe.
Die Bauleit·planung bereitet die Nutzung von Grund·stücken vor.
Und die Bauleit·planung leitet die Nutzung von Grund·stücken.
Die Grund·stücke sind in der Gemeinde.

Es gibt 2 Bauleit·pläne:

  • den Flächen·nutzungs·plan

Der Flächen·nutzungs·plan ist ein vorbereitender Bauleit·plan.

  • den Bebauungs·plan

Der Bebauungs·plan ist ein verbindlicher Bauleit·plan.

Vordrucke und Dokumente

Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.

Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.

Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss