Jugend·amt Ost·holstein
Zusammen helfen!
Das Jugend·amt vom Kreis Ost·holstein hat verschiedene Bereiche.
Die Bereiche heißen:
- Soziale Dienste der Jugend·hilfe
- Jugend
- Betreuung
- Bildung und Sport
- Individual·leistungen der Jugend·hilfe und Eingliederungs·hilfe.
Fach·dienst Soziale Dienste von der Jugend·hilfe
Der Fach·dienst Soziale Dienste hilft Menschen in schwierigen Situationen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten die Menschen.
Und sie helfen den Menschen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind Fach·leute für Sozialpädagogik.
Sie arbeiten auch mit anderen Einrichtungen zusammen.
Der Fach·dienst Soziale Dienste kümmert sich um die Probleme von den Menschen.
Und er hilft den Menschen dabei, ein soziales Netz zu haben.
Das heißt:
Die Menschen sollen Freunde haben.
Und sie sollen Kontakt zu anderen Menschen haben.
Der Fach·dienst Soziale Dienste will den Menschen helfen.
Dafür arbeitet er mit den Menschen zusammen.
Fach·dienst Kinder·tagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG
Der Fach·dienst Kinder·tagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Die Kindertagesstätten·auf·sicht
- Die Kindertagespflegeförderung
- Die Bewilligung von BAföG
- Die Förderung von der Ausbildung von qualifizierten Übungs·leiterinnen und Übungs·leitern in den Sport·vereinen.
Sie wollen mehr wissen?
Fach·dienst Jugend und Betreuung
Der Fach·dienst Jugend und Betreuung ist eine Gruppe von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen jungen Menschen.
Und sie helfen den Familien von den jungen Menschen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten die jungen Menschen.
Und sie beraten die Familien von den jungen Menschen.
Sie helfen den jungen Menschen und ihren Familien.
Sie wollen die jungen Menschen und ihre Familien besser machen.
Kinder und Jugendliche sollen sicher sein.
Und sie sollen gut leben können.
Das ist auch eine Aufgabe von der Jugend·hilfe.
Die Jugend·hilfe hilft den Familien dabei.
Manchmal müssen Kinder und Jugendliche Entscheidungen treffen.
Die Entscheidungen sind wichtig für die Kinder und Jugendlichen.
Dann hilft die Jugend·hilfe den Kindern und Jugendlichen dabei.
Fach·dienst Individual·leistungen der Jugend·hilfe und Eingliederungs·hilfe
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial·gesetz·buch.
Die kurze Form ist: SGB.
Das Sozial·gesetz·buch hat viele Teile.
Der 8. Teil ist für die Jugend·hilfe und die Eingliederungs·hilfe.
Die kurze Form ist: SGB VIII.
Die Jugend·hilfe hilft Kindern und Jugendlichen.
Die Eingliederungs·hilfe hilft Familien.
Zum Beispiel:
- bei der Erziehung
- in schwierigen Situationen.