Inklusion
Unsere Vision für Ost·holstein.
Alle Menschen sollen mitmachen können.
Und alle Menschen sollen überall hinkommen.
Ost·holstein soll eine Region werden.
In der alle Menschen willkommen sind.
Und in der alle Menschen ohne Barrieren am Leben teilhaben können.
Inklusion ist einfach zu verstehen.
Kurz erklärt:
Exklusion
Exklusion heißt: Ausgeschlossen werden.
Das Fach·wort ist englisch.
Es heißt: exclusion.
Zum Beispiel:
- in der Schule
- bei der Arbeit
- in der Freizeit.
Integration
Die Menschen mit Behinderung sollen in der Gesellschaft mitmachen.
Aber die Gesellschaft ändert sich nicht für die Menschen mit Behinderung.
Die Menschen mit Behinderung sind eine Gruppe.
Die Gruppe ist Teil von einer größeren Gruppe.
Inklusion
Jeder Mensch ist gleich wichtig.
Alle Menschen sollen mitmachen können.
Das ist egal:
- wie du aussiehst
- welche Sprache du sprichst
- ob du eine Behinderung hast.
Zum Beispiel:
Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule.
Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Zum Beispiel:
- am Arbeits·platz
- bei der Wohnungs·suche
- in der Freizeit.
Der Aktions·plan Inklusion
Der Kreistag hat am 4.10.2016 den Aktions·plan Inklusion beschlossen.
Der Aktions·plan heißt:
Ost·holstein, erlebbar für alle.
Der Aktions·plan ist ein Plan für die Arbeit von der Stadt Ost·holstein.
Der Plan ist für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Der Plan ist für alle Menschen in Ost·holstein.
Vor dem Plan gab es viele Gespräche und Veranstaltungen.
Die Gespräche und Veranstaltungen haben fast 2 Jahre gedauert.
In Kapitel 2 vom Plan steht:
So haben wir den Plan gemacht.
Der Kreistag von Ost·holstein hat am 4. Oktober 2016 gesprochen.
Der Kreistag sagt:
Der Aktions·plan Inklusion ist gut.
Broschüre:
So kann man Ost·holstein erleben.
Alle sollen mitmachen können.
Das ist der Aktion·plan Inklusion.
Die Broschüre heißt:
Ost·holstein erlebbar für alle.
Der Aktions·plan Inklusion ist ein Plan.
Der Plan soll bis 2026 laufen.
Dann sollen die Sachen im Plan gemacht werden.
Und dann sollen die Sachen im Plan erreicht werden.
Der Kreis Ost·holstein hat einen Plan gemacht.
Der Plan heißt: Inklusion.
Der Plan heißt: Inklusion erlebbar für alle.
Der Plan ist für alle Menschen im Kreis.
Der Plan wurde mit vielen Menschen gemacht.
Jetzt wollen wir den Plan umsetzen.
Dafür brauchen wir viele Projekte und Initiativen im Kreis.
So geht es weiter mit dem Aktion·plan Inklusion.
Das ist ein Bericht.
Der Bericht ist für das Jahr 2020.
Die Verwaltung soll die Arbeit von dem Steuerungs·kreis begleiten.
Der Aktions·plan Inklusion ist ein Plan.
In dem Plan stehen:
- Was soll in der Gesellschaft besser werden?
- Wie können wir das schaffen?
Der Plan hat verschiedene Themen.
Zum Beispiel:
- Wie sollen Menschen mit Behinderung leben können?
- Wie sollen Menschen mit Behinderung arbeiten können?
Barrierefreie Infrastruktur
Das heißt:
- Barrierefreie öffentliche Räume
- Barrierefreie Verwaltung
- Barrierefreie Mobilität
- Barrierefreie Kommunikation
- Barrierefreies Internet
Barrierefreies Wohnen.
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- Assistenzdienste
- Pflege·dienste
- Gesundheits·dienste
Inklusive Bildung.
Inklusive Bildung heißt:
Jeder soll die gleichen Chancen haben.
Die gleichen Chancen haben zum Beispiel:
- Kinder in der Kita
- Schüler und Schülerinnen in allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen
- Menschen, die eine Weiter·bildung machen wollen
Arbeit und Beschäftigung.
Und wie man von der Schule in den Beruf kommt.
Freizeit, Kultur und Sport.
Und wie man Urlaub mit Behinderung machen kann.
Menschen sollen sich besser kennen lernen.
Und sie sollen andere besser verstehen.
Mitmachen und miteinander reden.
Hier sind Beispiele für Initiativen und Projekte zum Thema Inklusion
Machen Sie mit!
Wir brauchen viele Menschen für den Plan.
Zum Beispiel:
- Betroffene Menschen
- Menschen, die in Vereinen arbeiten
- Menschen, die in Initiativen arbeiten
- Menschen, die in Institutionen arbeiten
- Menschen, die in Unternehmen arbeiten
Sie können mitmachen.
Sie können etwas in Ihrer Nähe ändern.
Sie können etwas inklusiv machen.
So können Sie mitmachen:
- Sie schreiben einen Brief.
- Sie schreiben eine E-Mail.
Gesetzliche Grundlagen
Die UNkonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist ein Gesetz.
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Menschen mit Behinderung sollen überall gleich sein.
Das Gesetz gilt in Deutschland.
Alle sollen sich daran halten.
Das ist wichtig für alle Menschen.
Wir müssen alle auf das Thema aufmerksam machen.
Und wir müssen alle dafür werben.
Hier finden Sie einige wichtige gesetzliche Grundlagen.
UN-Behinderten·rechts·konvention
Die UN-Behinderten·rechts·konvention in leichter Sprache.
Das Allgemeine Gleichbehandlungs·gesetz.
Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist ein Gesetz.
Das kurze Wort ist: BGG.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Landes·behinderten·gleichstellungs·gesetz.
Das kurze Wort ist: LBGG.
Paragraph 4 (4) Kindertagesstätten·gesetz - KiTaG
Paragraph 4 (13) Schleswigholsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Paragraph 52 Landes·bau·ordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)