Infos für Brief·wählende zur Bundes·tags·wahl am 2025
Die Bundes·tags·wahl ist jetzt am 23. Februar 2025.
Das ist früher als geplant.
Deshalb gibt es jetzt Probleme mit der Brief·wahl.
Diese Probleme gibt es bei einer normalen Bundes·tags·wahl nicht.
Die Wähler·verzeichnisse werden am 12. Januar 2025 gemacht.
Danach schicken die Gemeinden die Wahl·benachrichtigungen.
Die Wahl·benachrichtigungen sollen bis Anfang Februar bei den wahlberechtigten Personen ankommen.
Die wahlberechtigten Personen können das Wähler·verzeichnis vom 3. bis zum 7. Februar 2025 in der Gemeinde sehen.
Sie bekommen eine Wahl·benachrichtigung.
In der Wahl·benachrichtigung ist ein Antrag für die Brief·wahl.
Das heißt:
Sie können einen Wahl·schein beantragen.
Sie können die Brief·wahl·unterlagen auch ohne Wahl·benachrichtigung beantragen.
Das geht zum Beispiel mit einer E-Mail.
Die E-Mail muss keine bestimmte Form haben.
Manche Gemeinden bieten auch ein Online-Formular an.
Das Online-Formular gibt es wahrscheinlich ab Mitte oder Ende Januar.
Bei einer normalen Bundes·tags·wahl gibt es zu diesem Zeit·punkt schon die Stimm·zettel.
Dann können alle Brief·wähler und Brief·wählerinnen ihre Brief·wahl·unterlagen bekommen.
Das ist bei der vorgezogenen Bundes·tags·wahl anders.
Die Wahl·vorschläge sind die Namen von den Parteien.
Die Parteien wollen bei der Wahl mitmachen.
Die Parteien müssen das beantragen.
Das heißt:
Sie müssen einen Antrag machen.
Dann prüft man die Anträge.
Man prüft:
Dürfen die Parteien bei der Wahl mitmachen?
Das Ergebnis gibt es Ende Januar.
Dann kann man die Stimm·zettel drucken.
Und man kann die Stimm·zettel an die Gemeinden schicken.
Die Stimm·zettel sind dann Anfang Februar in den Gemeinden.
Dann kann man auch die Brief·wahl·unterlagen an die Wähler und Wählerinnen schicken.
Das geht dann erst ab Anfang Februar.
Deshalb ist der Zeit·raum für die Brief·wahl kürzer.
Der Zeit·raum ist nur 2 bis 3 Wochen.
Die Gemeinde·behörde kann die Post·lauf·zeiten nicht ändern.
Die Wähler und Wählerinnen müssen selbst auf die Post·lauf·zeiten achten.
Der Wahl·brief muss rechtzeitig bei der Gemeinde·behörde ankommen.
Der Wahl·brief muss am Wahl·tag vor 18:00 Uhr abends bei der Gemeinde·behörde sein.
Sie wollen Brief·wahl machen?
Dann sollten Sie die Unterlagen früh genug beantragen.
Sie können den Wahl·brief auch selbst bei der Gemeinde·behörde abgeben.
Oder Sie werfen den Wahl·brief in den Brief·kasten von der Gemeinde·behörde.
Sie holen die Brief·wahl·unterlagen bei der Gemeinde·behörde ab?
Dann können Sie auch direkt vor Ort wählen.
Das heißt:
Sie wählen direkt bei der Gemeinde·behörde.
Dann bleibt der Wahl·brief direkt bei der Gemeinde·behörde.
So muss die Post den Wahl·brief nicht bringen.
Die Wahl·briefe müssen rechtzeitig bei der Gemeinde·behörde ankommen.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie beantragen die Brief·wahl früh genug.
Und Sie geben die Brief·wahl·unterlagen persönlich bei der Gemeinde·behörde ab.
Oder Sie werfen die Brief·wahl·unterlagen in den Brief·kasten von der Gemeinde·behörde.
- Sie machen die Brief·wahl vor Ort.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
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Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss