Inhalt

Cannabis-Gesetz 

Das sog. Cannabis-Gesetz ermöglicht den privaten Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen.

Das Gesetz tritt überwiegend zum 01.04.2024 in Kraft, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 01.07.2024.

Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz erhalten Sie HIER.