Eine Krankheit ist ausgebrochen. Die Krankheit heißt: Geflügel·pest. Die Krankheit ist im Kreis Ostholstein
Eutin.
In Fehmarn gibt es eine Legehennen·haltung.
Legehennen sind Hühner.
Die Hühner legen Eier.
In der Legehennen·haltung gibt es eine Krankheit.
Die Krankheit heißt: Geflügel·pest.
Die Krankheit heißt auch:
HPAI oder hochpathogene Aviäre Influenza.
Das hat ein Amt am 3. Dezember 2025 festgestellt.
Es gibt einen Ausbruchsbestand.
Das heißt:
An einem bestimmten Ort gibt es die Vogel·grippe.
Deshalb gibt es jetzt eine Sperr·zone um den Ausbruchsbestand.
Eine Sperr·zone ist ein bestimmter Bereich.
Die Sperr·zone hat 2 Bereiche:
- eine innere Schutz·zone
Die innere Schutz·zone ist mindestens 3 Kilometer groß. - eine äußere Überwachungszone
Die äußere Überwachungszone ist mindestens 10 Kilometer groß.
Die Schutz·zone und die Überwachungszone sind auf der Insel Fehmarn.
Es gibt eine Allgemeinverfügung vom Kreis Ostholstein.
Eine Allgemeinverfügung ist ein Gesetz für alle Menschen in einem bestimmten Bereich.
In der Allgemeinverfügung steht:
Es muss eine Sperr·zone geben.
Für die Sperr·zone gibt es bestimmte Regeln gegen die Vogel·grippe.
Wie viele Tiere haben Sie?
Das müssen Sie sagen.
Ihre Tiere dürfen nicht mit wilden Vögeln in Kontakt kommen.
Und Ihre Tiere dürfen nicht mit den Sachen von wilden Vögeln in Kontakt kommen.
Sie dürfen keine Vögel oder Eier wegbringen.
Sie dürfen auch keine Brut·eier wegbringen.
Brut·eier sind Eier, aus denen Küken schlüpfen können.
Und Sie dürfen keine anderen Sachen von Geflügel wegbringen.
Es gibt Regeln für die Bio·sicherheit.
Die Regeln müssen eingehalten werden.
Mehr Infos gibt es auf der Internet·seite vom Kreis Ostholstein.
Es darf keine Veranstaltungen mit Vögeln geben.
Zum Beispiel:
- Geflügel·ausstellungen
- Geflügel·märkte
- andere Veranstaltungen mit Vögeln.
Die Regeln gelten bis zur Aufhebung.
Das heißt:
Die Regeln gelten so lange.
Vielleicht hebt man die Regeln irgendwann auf.
Dann gelten sie nicht mehr.
Sie halten sich nicht an die Regeln?
Dann müssen Sie vielleicht ein Bußgeld bezahlen.
Das Bußgeld kann bis zu 30000 Euro sein.
Quelle: Kreis Ostholstein