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Eine Krankheit ist ausgebrochen. Die Krankheit heißt: Geflügel·pest. Die Krankheit ist im Kreis Ostholstein

Eutin:
In Eutin gibt es einen Hof.
Auf dem Hof gibt es Hühner.
Die Hühner legen Eier.
Am Sonntag, den 1. Februar 2026 hat man dort eine Krankheit gefunden.
Die Krankheit heißt: Geflügel·pest.
Die Krankheit hat auch einen Fach·namen.
Der Fach·name ist:
Hochpathogene Aviäre Influenza.
Die kurze Form ist: HPAI.

Andere Vögel sollen sicher sein.
Deshalb hat der Kreis Ostholstein eine Regel gemacht.
Die Regel heißt: Allgemeinverfügung.
Die Regel sagt:
Es muss eine Sperr·zone um den Hof geben.
Eine Sperr·zone ist ein bestimmter Bereich.
Die Sperr·zone hat 2 Teile:

  • Eine Schutz·zone
    Die Schutz·zone ist 3 Kilometer um den Hof herum.
  • Eine Überwachungszone
    Die Überwachungszone ist 10 Kilometer um den Hof herum.

Die Zonen sind:

  • die Stadt Eutin
  • Gemeinden in der Nähe von Eutin.

Die Sperr·zone geht auch in Teile von den Kreisen Plön und Segeberg.
In der Sperr·zone gibt es verschiedene Maßnahmen gegen die Krankheit.
Zum Beispiel:

  • Anzeige·pflicht
    Vielleicht haben Sie Geflügel.
    Geflügel sind bestimmte Tiere.
    Zum Geflügel gehören zum Beispiel:

    • Hühner
    • Gänse
    • Enten.

Dann müssen Sie das dem Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tier·gesundheit sagen.
Der Fachdienst gehört zum Kreis Ost·holstein.

  • Absonderungs·pflicht
    Das heißt:
    Hühner, Enten und Gänse dürfen nicht in die Natur.
    Sie dürfen keinen Kontakt zu wilden Tieren haben.
  • Verbringungs·verbot
    Das heißt:
    Bestimmte Sachen dürfen nicht aus einem Betrieb heraus.
    Und die Sachen dürfen nicht in einen anderen Betrieb hinein.
    Die Sachen sind:

    • Vögel
    • Eier
    • Brut·eier
    • andere Sachen von Geflügel.

Es gibt auch Veranstaltungen mit Vögeln.
Zum Beispiel:

  • Geflügel·ausstellungen
  • Geflügel·märkte
  • ähnliche Veranstaltungen.

Diese Veranstaltungen sind jetzt verboten.

Es gibt auch Regeln für die Bio·sicherheit.
Die Regeln gelten in ganz Schleswig-Holstein.

Zum Beispiel:

  • Man muss die Hände und Schuhe sauber machen.
    Und man muss Desinfektions·mittel benutzen.
    Das muss man vor dem Betreten von Ställen machen.
  • Man muss Transport mittel sauber machen.
    Und man muss Desinfektions·mittel benutzen.
    Das muss man nach jeder Benutzung von den Transportmitteln machen.

Das Virus soll sich nicht weiter verbreiten.
Dafür sind alle diese Sachen.

Mehr Infos zu den Regeln gibt es auf der Internet·seite von dem Kreis Ostholstein.
Die Infos sind in der Allgemeinverfügung: https://www.kreis-oh.de/GeflügelpestausbruchimKreisOstholstein.

Die Regeln gelten bis der Kreis sie ändert.
Sie halten sich nicht an die Regeln?
Dann müssen Sie vielleicht ein Bußgeld bezahlen.
Das Bußgeld kann bis zu 30.000 Euro sein.

Autor: Die Pressesprecherin, 02.02.2026 
Quelle: Kreis Ostholstein