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Finanzielle Hilfen für Schülerinnen und Schüler aus dem Bildungspaket Ostholstein

Eutin. Zum Start in das neue Schuljahr machen der Kreis Ostholstein und das Jobcenter Ostholstein darauf aufmerksam, dass Schülerinnen und Schüler Hilfen des Bildungspakets erhalten können.

Beispielsweise für den persönlichen Schulbedarf, Schulausflüge, Mittagsverpflegung und auch in dem Bereich Sport/Freizeit/Kultur. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag (Familienkasse) sind. Auch für Wohngeldempfänger besteht die Möglichkeit, diese Leistungen beim Kreis Ostholstein zu beantragen.

Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 100,-- € und zum 1. Februar 50,-- €. Damit sollen Anschaffungen wie  z. B. Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Taschenrechner oder Bastelmaterial etc. erleichtert werden

Schulausflüge/Klassenfahrten

Auch die Kosten für eintägige Ausflüge oder Klassenfahrten der Schulen oder deren angegliederten Offenen Ganztagsschulen werden als Leistungen des Bildungspakets erstattet.

Mittagsverpflegung

Bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung z. B. in der Schulmensa oder Offenen Ganztagsschule werden die Kosten für die Mittagsmahlzeit übernommen.

Sport/Freizeit/Kultur

Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Sport im Verein, Musikunterricht, Kultur- und Ferienangebote, Freizeiten) werden mit 15,-- € monatlich gefördert.

Mehr Informationen zum Bildungspaket und zu weiteren Leistungen wie Schul-Monatsfahrkarten oder Lernförderung erhalten Sie im Internet unter www.kreis-oh.de/bildungspaket bzw. www.jobcenter-ostholstein.de oder im persönlichen Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Ostholstein oder des Kreises Ostholstein.

Autor: Stellv. Pressesprecherin, 20.08.2019 
Quelle: Kreis Ostholstein