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Bestimmte Verkaufsstellen an Sonntagen geöffnet - Eindringlicher Appell des Landrats

Eutin. Der Kreis Ostholstein erweitert ab sofort die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Verkaufsstellen. 

Abweichend von § 3 Abs. 2 Ziffer 1 des Ladenöffnungszeitengesetzes dürfen folgende Verkaufsstellen an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:

Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und der Großhandel.

Gesetzliche Feiertage sind durch die Verordnung nicht erfasst. Dies bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.

„Die grundsätzliche Schließung aller Verkaufsstellen dient in erster Linie dazu, die Ausbreitung des neuen Erregers großflächig zu unterbrechen, einzudämmen und zu verzögern“, stellt Landrat Reinhard Sager klar. „Mit der Öffnung bestimmter Verkaufsstellen soll die notwendige Grundversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs gewährleistet werden.“

Landrat Sager ruft alle Ostholsteinerinnen und Ostholsteiner auf, die bislang getroffenen Anordnungen zu befolgen. „Die Lage ist ernst, das sollten zwischenzeitlich alle verinnerlicht haben. Alle Maßnahmen, die dem Schutz der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung der notwendigsten Grundversorgung sowie der Arbeitsfähigkeit dienen, laufen ins Leere, wenn sich nicht ausnahmslos alle daran halten. Vertrauen Sie auf die Aussagen der Wissenschaftler des Robert-Koch-Institutes, die die Bundesregierung beraten und lassen Sie sich nicht durch abweichende Mindermeinungen im Netz verunsichern!“

Autor: Die Pressesprecherin, 20.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein