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Zugangsbeschränkungen für die Insel Fehmarn

Eutin. Zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus ist Personen, die nicht ihren ersten Wohnsitz auf Fehmarn haben, der Zugang zur Insel seit Montag (16.März) untersagt. 

Insbesondere die Kapazitäten der Intensivmedizin auf der Insel Fehmarn sind nur in einem beschränkten Umfang verfügbar und nicht für eine große Zahl von Besuchern von Festland ausgelegt. Alle Regelungen dienen als Vorsichtsmaßnahmen, um die Verbreitung des Coronavirus weitgehend einzudämmen und zu verlangsamen und die Infektionsketten zu unterbrechen. Es wird für die Einschränkungen um Verständnis und Berücksichtigung gebeten.

Ausgenommen vom Betretungsverbot sind nur Personen, die

  • aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages oder eines Dienst- oder Arbeitsauftrags zum Zweck der Arbeitsaufnahme die Insel betreten
  • die medizinische, notfallmedizinische, geburtshelfende und pflegerische Versorgung sicherstellen
  • die Versorgung der Inselbewohner mit Gütern des täglichen Bedarfs sicherstellen
  • aufgrund eines Verwandtschaftsverhältnisses in gerader Linie 1. Grades oder als Ehegatten oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner mit erstem Wohnsitz auf der Insel zur Sorge oder Pflege verpflichtet sind;
  • Journalisten mit Sonderakkreditierung durch die Landesregierung.

Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Der Kreis weist ausdrücklich darauf hin, dass Zuwiderhandlungen strafbar sind. Der Zugang zur Insel Fehmarn wird durch die Landespolizei kontrolliert.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) unter www.kreis-oh.de.

 

 

Autor: Die Pressesprecherin, 19.03.2020 
Quelle: Kreis Ostholstein