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Kindertagesbetreuung und -einrichtungen in Ostholstein

Der Kreis Ostholstein hat eine Vielzahl unterschiedlicher Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern im alter von 0 bis 6 Jahren.

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familie. Die Betreuung findet für einen Teil des Tages oder auch ganztägig in Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Horte, Kindertagespflegestellen statt.
 
Die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet worden. Nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII umfasst die Kindertagesbetreuung die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. 

Flyer Kompetenzteam Inklusion NEU
"Beratung, Unterstützung und Bleitung für pädagogisches Personal"

Bedarfsplan Kindertagesbetreuung (Ausgabe 01.08.2023)

Kindertagesstätten

Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges und umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. 

Kindertageseinrichtungen in Ostholstein

  • Kindertagespflege (auf Nachfrage)
  • Tagesmütter in Ostholstein (auf Nachfrage)

KitaPortal Schleswig-Holstein

Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)

Im Kreis Ostholstein werden flächendeckend für unterschiedliche Bedarfslagen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Gemäß § 25 des Kindertagesstättengesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Ostholstein zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein vom 19.06.2012 können Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Kindergartenbeiträge erhalten.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Betreuungsort des Kindes.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne:

Frau Drückhammer (Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 14.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Ahrensbök, Bad Schwartau, Bosau, Stockelsdorf, Neustadt)

Frau Brandt (Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Amt Oldenburg-Land, Heiligenhafen, Lensahn, Malente, Oldenburg i.H., Amt Ostholstein-Mitte, Grömitz, Fehmarn)

Frau Bauer (Mo - Do. 8.00 bis 12.00 Uhr - mittwochs geschlossen)
(Scharbeutz, Eutin/Süsel, Timmendorfer Strand, Ratekau, auswärtige KiTas)