Inhalt
Inhalt

Kindertageseinrichtungen in Ostholstein

Kindertagesbetreuung

Kindertagesbetreuung ist ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familie. Die Betreuung findet für einen Teil des Tages oder auch ganztägig in Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Horte, Kindertagespflegestellen statt.
 
Die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen sind der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet worden. Nach § 22 Sozialgesetzbuch VIII umfasst die Kindertagesbetreuung die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Einrichtungen (Kindertagesstätten) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater) im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie soll die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. 

Kindertagesstätten

Im Kreis Ostholstein gibt es ein vielfältiges und umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen. 

Aktuell

Angebote

Ermäßigung oder Erlass des Kostenbeitrages (Sozialstaffel)

Im Kreis Ostholstein werden flächendeckend für unterschiedliche Bedarfslagen Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen vorgehalten. Gemäß § 25 des Kindertagesstättengesetzes in Verbindung mit der Satzung des Kreises Ostholstein zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein vom 19.06.2012 können Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Ermäßigung der Kindergartenbeiträge erhalten.

Zuständigkeiten und Ansprechpartner:innen

Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Betreuungsort des Kindes.
Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne:

Frau Drückhammer (Mo - Fr 8:30 bis 11:30 Uhr)
(Ahrensbök, Bad Schwartau, Bosau, Scharbeutz, Stockelsdorf, sowie auswärtige Kindergärten)

Frau Brandt (Mo - Fr 8:00 - 15:30 Uhr)
(Amt Oldenburg-Land, Heiligenhafen, Lensahn, Malente, Oldenburg i.H., Ratekau, Timmendorfer Strand)

Frau Bauer (Mo - Fr 8:00 - 15:30 Uhr)
(Amt Ostholstein-Mitte, Eutin/Süsel, Fehmarn, Grömitz, Neustadt i.H.)


Nach oben

Zurück