Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
- Telefon: +49 4521 788-0 (Zentrale)
- E-Mail: eingliederungshilfe@kreis-oh.de
- Aufzug vorhanden
- rollstuhlgerecht
Wegbeschreibung zum Kreishaus / Parkplätze
Wegbeschreibung zum Kreishaus / Parkplätze
Wegbeschreibung
Hausanschrift: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Anreise mit Bus und Bahn
Nächstgelegene Haltestellen:
„Eutin, Kreishaus“, direkt vor dem Haupteingang, Linien: 4 (Stadtverkehr Eutin) und 540 (Richtung Oldenburg i.H.)
„Eutin ZOB/Bahnhof“, ca. 8 Minuten Fußweg, Bahnlinien: RE83 und RE84 (Lübeck – Eutin – Kiel), diverse Buslinien
Ihren persönlichen Fahrplan können Sie über die Fahrplanauskunft von NAH.SH herausfinden. Ziel: Eutin, Lübecker Straße 41
Anreise mit dem Fahrrad oder zu Fuß
Ziel: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Vor allen Eingängen stehen Fahrradstellplätze zur Verfügung.
Anreise mit dem Auto
Ziel: Lübecker Straße 41, 23701 Eutin
Parkplätze
Folgende Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
- "Am Jungfernstieg" mit Parkscheinautomat
- "Berliner Platz" mit Parkscheibe oder Parkscheinautomat
- Parkplatz im Kreuzungsbereich Lübecker Straße/Weidestraße ab 15.00 Uhr - frei
- Parkplatz mit Zufahrt vom Jungfernstieg (hinter dem Amtsgericht) ab 15.00 Uhr - frei
Zugang zum Kreishaus
Nur während der Öffnungszeiten von Montag- Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
Nach Absprache können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bei öffentlichen Sitzungen oder Veranstaltungen im Kreishaus wird der Haupteingang nach Bedarf länger geöffnet.
Haupteingang/ Portal (nicht barrierefrei, mit Treppenstufen):
- Lübecker Straße 41 (Haupteingang/ Portal)
Über im Innenhof (barrierefrei), derzeit Baustelle
- Bitte klingeln Sie, soweit Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, am gekennzeichneten barrierefreien Zugang. Sie werden dann eingelassen
- Ein Fahrstuhl befindet sich im Untergeschoss
vom Jungfernstieg (Schlosspark-Seite, barrierefrei) - derzeit nur für die Ausländerbehörde -
- Über die Rampe am Haus C erreichen Sie im Kreishaus die Räume C 0.07 bis C 0.19 barrierefrei. Auch hier bitte klingeln.
Zuständig für 4 Dienstleistungen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Frühförderung Hörgeschädigte
- Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen