Beirat für Menschen mit Behinderung
Der Beirat setzt sich für die Belange der Menschen mit Behinderung ein und fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen. Zu den Aufgaben des Beirates gehören insbesondere die Unterstützung des Kreistages und seiner Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung im Kreis Ostholstein betreffen.
Aktuell
Ziele des Beirats
- Gespräche über barrierefreien Wohnraum mit Wohnungsbaugesellschaften
- Veranstaltungen zum Thema Sport/Freizeit (z.B. Sportfest mit Rolli)
- Veranstaltungen für und mit Jugendlichen: "Junger Beirat", "Sozialraumanalyse mit Jugendlichen"
- Mustersatzung für kommunale Beauftragte
- Austauschtreffen mit kommunalen Beauftragten
- Regelmäßige Kontakte zur Landesbehindertenbeauftragten (Michaela Pries)
- Neue kommunale Beauftragte in Malente, Oldenburg-Land, Lensahn
- Neue Gemeinden mit Aktionsplan
- Bestandsaufnahmen von inklusiven Angeboten
- Regelmäßiger Austausch mit anderen Beiräten/Gleichstellungsbeauftragten
- Wohnangebote außerhalb des Elternhauses für Personen, die in einer Tagesförderstätte begleitet werden
- Umsetzungsbegleitung des Kreisaktionsplanes
- Gewinnung von Kandidaten für den neuen Beirat nach der Kommunalwahl
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Ostholstein
- Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz (AG BTHG)
- Unterstützung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung
- 2. Runder Tisch zum Thema "Arbeit für psychisch kranke Menschen"
- Barrierefreiheit Schloss Eutin
- Schulische Inklusion
- Übergang Kita/Schule
Der Beirat
Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich und treffen sich regelmäßig in öffentlichen Sitzungen.
Der Beirat wirkt u.a. mit bei:
- Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) = Ratifizierung in Deutschland 2009
- Aktionsplan Inklusion "Ostholstein wir Alle gemeinsam auf dem Weg zur Inklusion" = Umsetzung und Weiterführung über 2020 hinaus
- Teilhabe an der Lenkungsgruppe des Kreises = Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
- Begleitung des Vereins = "Förderung zur Teilhabe in Ostholstein" und der im Verein Platzierten
- "Erweiterten unabhändigen Teilhabe (EUTB)" = Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht erhalten Beratung um ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern
- Projektgruppe für selbständiges Wohnen = Schwerstbehinderte Menschen wohnen noch zu Hause bei ihren Eltern und besuchen die Tagesförderstätte. In diesem Projekt soll ein selbständiges und eigenständiges Wohnen für diese Menschen im Kreis Ostholstein ermöglicht werden.
- Barrierefreiheit für kulturelle Einrichtungen im Kreis Ostholstein =z.B. das Schloss Eutin steht kurz vor dem Abschluss zur kompletten Barrierefreiheit und steht somit allen behinderten Menschen offen
- Leichte Sprache = Unsere Protokolle werden in "leichter Sprache" erstellt. Der Beirat verfolgt die Integration von "Leichte Sprache"
- Schulungen =z.B. ICF = Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit
Sitzungstermine
Gesetze
Arbeitsgruppen
- AG Arbeit
- AG Ältere Menschen
- AG Barrierefreiheit / Mobilität / Wohnen
- AG Bildung / Kultur / Freizeit
- AG Gesellschaftliche/politische Teilhabe / Selbstvertretung / Persönlichkeitsrechte
- AG Kinder / Jugendliche / Frauen / Familie und Partnerschaft
- AG Öffentlichkeitsarbeit / Internet / Presse
- AG Prävention / Rehabilitation / Gesundheit / Pflege
- AG Vernetzung / Organisation
Über Ihre Unterstützung freuen wir uns. Sprechen Sie uns an.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Der Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe des Kreises Ostholstein ist Ansprechpartner, wenn es um Leistungen für Erwachsene sowie Leistungen für Kinder und Jugendliche geht.
Auf der Grundlage des 9. und 12. Buches Sozialgesetzbuch werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Hilfen können ambulant zu Hause oder in Einrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten und Förderstätten, aber auch im Kindergarten gewährt werden. Auch Frühförderleistungen für Kinder bis zum Schuleintritt gehören zum Hilfespektrum.