Fachdienst Soziale Hilfen
Der Fachdienst Soziale Hilfen ist zuständig für die Sicherstellung sozialer Leistungen an Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, oder die Hilfe in einer besonderen Lebenslage benötigen.
Für allgemeine Auskünfte stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter folgender Rufnummer zur Verfügung: +49 4521 788-510
Sozialhilfe - Hilfen zur Pflege
Das Fachgebiet Hilfen zur Pflege erbringt die gesetzlichen Leistungen vor allem für ältere Menschen, die pflegebedürftig sind und die entweder ambulante Hilfen zur Pflege sowie sonstige Unterstützungen in ihrer eigenen Häuslichkeit bedürfen oder die Hilfen zur Pflege in stationären Einrichtungen benötigen. Unterstützt werden ferner Menschen, die Anspruch auf weitere soziale Entschädigungsleistung, insbesondere Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz und der Blindenhilfe, haben. Darüber hinaus ist dieses Fachgebiet auch zuständig für Pflegesatzverhandlungen einschließlich der Investitionskostenvereinbarungen für stationäre Einrichtungen sowie die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 SGB XI (Investitionskostenpauschale) nach dem Landespflegegeldgesetz.
Ämter für Soziale Hilfen vor Ort
Standorte und Kontaktdaten:
Migration
Das Fachgebiet bearbeitet migrationsspezifische Fragestellungen. Das Migrationsmanagement koordiniert Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Ostholstein. Es begleitet die interkulturelle Öffnung der Kreisverwaltung und anderer Organisationen und unterstützt die Partizipation von Migrantinnen und Migranten in allen gesellschaftlichen Bereichen. In der Migrationsberatung Schleswig-Holstein werden Migrantinnen und Migranten zu Fragen beraten, die ihre Migration und Integration betreffen. Die Beratung findet an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet statt. Die Beratungsstelle für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe trägt mithilfe verschiedenartiger Angebote zur Unterstützung und Entlastung des Ehrenamtes bei. In der Flüchtlingshilfe engagierte Menschen benötigen Informationen, fachliche Unterstützung, Fortbildung sowie Möglichkeiten der Vernetzung und des Austausches. Hier setzt die Beratungsstelle mit ihren Angeboten an. Das Fachgebiet steuert außerdem die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen in Angelegenheiten der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weiterhin sind an das Fachgebiet die Leistungen des Bildungspaketes für Wohngeldberechtigte angebunden.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Auf der Grundlage des 9. Buches Sozialgesetzbuch werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern.
Zum Fachdienst Individualleistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe
Bildungs- und Teilhabepaket Ostholstein
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Sie können dadurch Angebote in Schule, Kindergarten und Freizeit nutzen, die sie sich ansonsten vielleicht nicht leisten könnten.
Bildung und Teilhabe - Leistungen erhalten ("Leistungsempfänger")
Welche Leistungen kann ich erhalten?
(in Form von Zuschüssen bzw. Kostenübernahme)
- Ein- und Mehrtägige Kitaausflüge
- Eintägige Schulausflüge und Klassenfahrten
- Schulbedarf (Stand 2024: Februar 65,00 Euro und August 130,00 Euro; Beträge werden jährlich angepasst)
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Mittagessen in Schule, OGS, Kita oder Kindertagespflege
- Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur (z.B. Sportverein, Musikschule, Freizeiten, Ferienpass)
Wie bekomme ich Unterstützung?
Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beanspruchen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Bezieher des Kinderzuschlags oder Bezieher aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Behörde:
- Beziehende von Bürgergeld oder Sozialgeld - Geschäftsstelle Ihres Jobcenters
- Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen - Amt für Soziale Hilfen / Sozialamt
- Beziehende von Wohngeld oder Kinderzuschlag - Kreis Ostholstein (Fachdienst Soziale Hilfen / Frau Geike)
Gern können Sie hierzu das Formular “Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nutzen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie hier.
Leistungen anbieten ("Leistungserbringer")
Ob Sportvereine, Theatergruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und ein Angebot für bedürftige Kinder und Jugendliche bereitstellen möchte, kann dies durch die einmalige Registrierung in dem Online-System der Bildungskarte ermöglichen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Soziale Hilfen / Frau Schmetzer.
Mit der Bewilligung der Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten berechtigte Kinder und Jugendliche eine Bildungskarte. Anhand der Kartennummer können registrierte Leistungserbringer (Sportvereine, Nachhilfeinstitute, Volkshochschulen, etc.) über das Online-System der Bildungskarte den gewünschten Betrag von dem jeweiligen Guthaben abbuchen.
Registrierung BildungsKarte online »
Hilfe zur Web-Anwendung
FAQs (Häufig gestellte Fragen)
Rechtsangelegenheiten und Fachaufsicht
Das Fachgebiet Rechtsangelegenheiten und Fachaufsicht und Unterhalt koordiniert und steuert mehrere soziale Kernaufgaben. Es arbeitet dabei eng mit dem Jobcenter Ostholstein zusammen. Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe), Grundsicherung, Krankenhilfe und Leistungen für Migranten und Migrantinnen werden bürgernah an den vier Ämtern für Soziale Hilfen in Ratekau, Neustadt in Holstein, Eutin und Oldenburg in Holstein sowie der Nebenstelle in Fehmarn erbracht. Das Fachgebiet steuert und koordiniert die Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kommunen in Angelegenheiten der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung) und dem Wohngeldgesetz, es führt das Auszahlungsverfahren durch und ist für die Rechtsverfahren und Unterhaltsheranziehung des gesamten Fachdienstes zuständig. Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Beratung Schwerbehinderter und Gleichgestellter über ihre Teilhaberechte im Arbeitsleben einschließlich Kündigungsschutz.
- Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft (PDF, 126 kB)
- Kosten der Unterkunft / Umzug (Merkblatt) (PDF, 205 kB)
- Heizkosten (Merkblatt) (PDF, 187 kB)
- Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft (PDF, 2.7 MB)
Hinweis: Das aktuelle "Konzept zur Ermittlung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft" wird in Kürze erscheinen.