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Abfall - Abfallbehörde


Der Unteren Abfallbehörde obliegt die Überwachung des Umgangs mit Abfällen. Sie richtet sich nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben. Pflichtig für die Einhaltung dieser Vorgaben sind Erzeuger und Besitzer von Abfällen (§ 7 Abs. 1 KrWG).

Der Kreis Ostholstein als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat dem Zweckverband Ostholstein (ZVO) durch Vertrag die Aufgabe der Abfallentsorgung mit Wirkung vom 01.01.2005 für die Dauer von 20 Jahren umfassend übertragen.

Zu den folgenden Themenbereichen können Sie zusätzliche Informationen nachlesen:


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