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nach dem Wasserabgabengesetz des Landes Schleswig-Holsteins (LWAG)
Wasserrechts-ID
Erlaubnisinhaber:in*
Name Ansprechpartner:in
E-Mail-Adresse
Wenn Sie hier eine E-Mail-Adresse eingeben, erlauben Sie dem Fachdienst Natur und Umwelt die Korrespondenz mit Ihnen zur Grundwasserabgabe per E-Mail. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die E-Mails unverschlüsselt gesendet werden und die Gefahr besteht, dass Dritte den Inhalt der mit Ihnen ausgetauschten Nachrichten lesen können. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet das System dann eine Formular-Kopie.
Jahr der Entnahme*
Im genannten Jahr wurden nachfolgende Wassermengen aus dem Grundwasser entnommen.
Im folgenden Formularteil tragen Sie bitte die von Ihnen ermittelten Entnahmemengen für das gewählte Jahr (01.01. bis 31.12.) ein. Verwenden Sie bitte pro Brunnen eine Meldung. Die Mengenangabe ist in m³ bei abgelesenem Wasserzähler oder in Stunden bei Verwendung eines Betriebsstundenzählers möglich. Bitte geben Sie die Menge ohne Nachkommastellen an.
Anfangszählerstand m³
am
Endzählerstand m³
Jahresentnahme volle m³
gemessen wurdeReinwasser (hinter dem Filter)Rohwasser (direkt am Brunnen)
oder
Anfangszählerstand Std.
Endzählerstand Std.
Jahresbetriebsstunden Std.
Pumpenleistung m³/Std.
Falls Sie aufgrund einer Festlegung in der wasserechtlichen Erlaubnis als Erlaubnisinhaber:in verpflichtet sind, zusätzlich die monatlichen Entnahmemengen für den Brunnen zu melden, können Sie eine Datei mit Ihrer Aufstellung anfügen.
Nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt.Sie können in diesem Feld mehrere Dateien auswählen oder die gewünschten Dateien in das Feld ziehen.
Bemerkungen (Änderungen der Adresse, Zählerwechsel, etc.)
Ich versichere, die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass gem. § 11 Abs. 1 LWAG wissentlich falsche Angaben als Abgabenhinterziehung gem. der Abgabenordnung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden und nach § 11 Abs. 2 LWAG eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Ja, das versichere ich.*ja
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