Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.
Anlagen können sein:
- Stauanlagen,
- Brücke,
- Überfahrt,
- Durchlass,
- Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
- Baumaßnahme am Gewässer,
- Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
- Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
- Steg,
- Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.
Verfahrensablauf
Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag
- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)
Erforderliche Unterlagen
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückeigentümers
- Gegebenenfalls Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes
Kosten
- Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein