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So geht man mit gefährlichen Stoffen um. Die Stoffe sind gefährlich für das Wasser.

Manche Sachen sind gefährlich für das Wasser.
Zum Beispiel:

  • Öl
  • Benzin
  • Gülle
  • Silage.

Diese Sachen dürfen nicht ins Wasser kommen.
Deshalb muss man diese Sachen richtig lagern.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 62 WHG.
Manche Orte sind gefährdet für Hochwasser.
Das heißt:
An diesen Orten gibt es oft Hochwasser.
An diesen Orten muss man besonders aufpassen.
Es gibt Regeln für die Lagerung von gefährlichen Sachen.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: AwSV.
Die Untere Wasser·behörde kontrolliert die Lagerung von den gefährlichen Sachen.
Es gibt auch Regeln für den Umgang mit festen Sachen.
An den festen Sachen können gefährliche Stoffe kleben.
Die gefährlichen Stoffe dürfen nicht ins Wasser kommen.

Pflichten von den Betreibern und Betreiberinnen von Anlagen
Sie wollen mit gefährlichen Stoffen für das Wasser arbeiten?
Dann müssen Sie das der unteren Wasser·behörde sagen.
Das müssen Sie früh genug machen.
Das steht in Paragraph 40 AwSV.
Sie wollen eine Anlage bauen?
Oder Sie wollen eine Anlage nicht mehr benutzen?
Oder Sie wollen eine Anlage ändern?
Dann müssen Sie das auch der unteren Wasser·behörde sagen.
Das ist neu für SH.
Das steht seit dem Inkrafttreten in der AwSV.

Hier gibt es Formulare.
Die Formulare sind für Anzeigen.
Und es gibt ein Info·blatt.
Die Formulare und das Info·blatt sind nicht barrierefrei.
Das heißt:
Sie sind nicht in Leichter Sprache.
Und sie sind nicht für Hilfs·mittel geeignet.
Zum Beispiel:

  • AwSV-Anzeige·pflicht SH Erläuterungen
    Das ist das Info·blatt.
    Das Info·blatt ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 166 KB groß.
  • Formular A - Anlagen
    Das Formular ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 185 KB groß.
  • Formular B - Betreiber·angaben
    Das Formular ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 81 KB groß.
  • Formular H - Heizölverbraucheranlagen
    Das Formular ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 147 KB groß.
  • Formular W - Betreiber·wechsel
    Das Formular ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 173 KB groß.
  • Formular J - JGS-Anlagen
    Das Formular ist eine PDF-Datei.
    Die PDF-Datei ist 166 KB groß.

Für jede Anlage muss es eine Betriebs·anweisung geben.
Eine Betriebs·anweisung erklärt:
So arbeitet man mit der Anlage.
Für private Heizölverbraucheranlagen gibt es ein Muster.
Heizölverbraucheranlagen sind Geräte.
Mit den Geräten kann man heizen.
Manchmal sind die Geräte gefährlich.
Dann darf man die Geräte nur mit einer Erlaubnis benutzen.
Man darf die Geräte dann nur mit einer Erlaubnis:

  • einbauen
  • aufstellen
  • reparieren
  • sauber machen.

Dafür braucht man einen Fach·betrieb.
Der Fach·betrieb muss eine Erlaubnis haben.
Die Erlaubnis steht in Paragraph 62 AwSV.
Ein Sachverständiger muss die Anlagen prüfen.
Der Sachverständige braucht dafür auch eine Erlaubnis.

Mehr Infos:

Corona - Infos zu den Zeiten für Prüfungen

Internet·seite Wassergefährdende Stoffe vom Ministerium

Formulare für die Prüfung von Abscheidern

Hinweise vom BMU zum Hoch·wasser·schutz und zu Heizöl·verbraucher·anlagen