Geld für die Kinder·tages·pflege·person
Die Kinder·tages·pflege·personen passen auf Kinder auf.
Dafür bekommen die Kinder·tages·pflege·personen Geld.
Wie viel Geld bekommen die Kinder·tages·pflege·personen?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder·tages·förderungs·gesetz.
Die kurze Form ist:
KiTaG.
Die Eltern und die Kinder·tages·pflege·person müssen einen Antrag machen.
Dann bekommt die Kinder·tages·pflege·person Geld vom Kreis Ostholstein.
Das Geld ist für die Betreuung von dem Kind.
Das Geld ist nur für die Zeit von der Betreuung.
Die Eingewöhnungs·zeit zählt auch dazu.
Die Kinder·tages·pflege·person kann nicht arbeiten?
Zum Beispiel:
- weil sie krank ist
- weil sie im Urlaub ist
- weil sie aus einem anderen Grund nicht da ist.
Dann gibt es kein Geld.
Die Kinder·tages·pflege·person kann nicht arbeiten?
Dann muss sie das dem Kreis Ostholstein sagen.
Sie muss das bis zum 3. Tag im nächsten Monat sagen.
Dafür gibt es ein Formular auf der Internet·seite von dem Kreis.
Es wird immer nur so viel bezahlt wie nötig.
Sie bekommen jeden Monat Geld.
Sie bekommen das Geld immer am Anfang von dem Monat.
Sie müssen jeden Monat zeigen:
Sie betreuen das Kind.
Das müssen Sie dem Kreis Ostholstein zeigen.
Vielleicht sind Sie im Urlaub oder krank.
Dann betreuen Sie das Kind nicht.
Das müssen Sie dem Kreis Ostholstein sagen.
Vielleicht haben Sie dann zu viel Geld bekommen.
Dann müssen Sie das Geld zurückgeben.
Die Tages·pflege·person muss jeden Monat einen Stunden·nachweis ausfüllen.
Die Eltern müssen den Stunden·nachweis prüfen.
Und die Eltern müssen den Stunden·nachweis unterschreiben.
Wie viel Geld bekommt die Familie für die Hilfe?
Das hängt von der Hilfe ab.
Die Familie bekommt auch Geld für die Eingewöhnungs·zeit.
In der Eingewöhnungs·zeit gibt es weniger Hilfe.