Erstattung von Nebenleistungen an die Kinder·tages·pflege·person Die Kinder·tages·pflege·person bekommt Geld für die Arbeit. Die Kinder·tages·pflege·person bekommt auch Geld für andere Sachen. Zum Beispiel: - für Essen - für Trinken - für Windeln - für Spielzeug. Das Fach·wort ist: Nebenleistungen.
Die Kinder·tages·pflege·person kann einen Antrag machen.
Dann bekommt die Kinder·tages·pflege·person Geld für bestimmte Sachen.
Das steht in Paragraph 23 Absatz 2 Ziffer 3 und 4 SGB VIII.
Die Kinder·tages·pflege·person bekommt Geld für:
- eine Unfall·versicherung
- eine Alters·versicherung
- eine Kranken·versicherung
- eine Pflege·versicherung.
- Antrag auf Geld für Versicherungen.
Die Versicherungen sind für:
- Unfälle
- Krankheiten
- Pflege
- das Alter.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 23 SGB VIII.
Unfall·versicherung
Sie arbeiten als Kinder·tages·pflege·person?
Dann müssen Sie eine Unfall·versicherung haben.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Kinder·tages·pflege·personen:
- Sie betreuen nur Kinder von einer Familie.
Oder Sie betreuen Kinder im Haushalt von den Eltern.
- Sie betreuen regelmäßig Kinder aus verschiedenen Familien.
Sie müssen eine Unfall·versicherung bei der Unfall·kasse Schleswig-Holstein haben.
Die Internet·seite ist:
www.uk-nord.de
Oder Sie müssen eine Unfall·versicherung bei der Berufs·genossenschaft für Gesundheits·dienst und Wohlfahrts·pflege haben.
Die Internet·seite ist:
www.bgw-online.de
Renten·versicherung
Sie arbeiten nebenbei als Kinder·tages·pflege·person?
Dann müssen Sie eine Versicherung haben.
Die Versicherung heißt: gesetzliche Renten·versicherung.
Sie verdienen weniger als 538 Euro im Monat?
Dann müssen Sie nichts für die Versicherung bezahlen.
Sie müssen sich sofort bei der Renten·versicherung anmelden.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Deutsche Renten·versicherung fragen.
Die Internet·seite ist:
www.deutsche-rentenversicherung.de
Kranken·versicherung
Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Menschen in Deutschland eine Kranken·versicherung haben.
Die Kranken·versicherung kann privat sein.
Oder die Kranken·versicherung kann gesetzlich sein.
Das heißt:
Die Kranken·versicherung ist für alle Menschen in Deutschland.
Kinder·tages·pflege·personen können in der gesetzlichen Kranken·versicherung familienversichert sein.
Das heißt:
Die Kinder·tages·pflege·person ist über die Familie versichert.
Oder die Kinder·tages·pflege·person kann freiwillig gesetzlich versichert sein.
Das heißt:
Die Kinder·tages·pflege·person hat einen anderen Beruf.
Und die Kinder·tages·pflege·person will trotzdem eine gesetzliche Kranken·versicherung haben.
Einkommens·steuern
Sie arbeiten in der Kinder·tagespflege?
Das heißt:
Sie passen auf Kinder auf.
Und Sie bekommen dafür Geld.
Dann müssen Sie eine Steuer bezahlen.
Die Steuer heißt: Einkommens·steuer.
Sie arbeiten in der Kinder·tagespflege?
Und Sie machen das als Nebenjob?
Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular heißt: Frage·bogen zur steuerlichen Erfassung.
Sie müssen das Formular beim Finanz·amt abgeben.
Sie müssen jedes Jahr eine Einkommens·steuer·erklärung machen.
Dabei müssen Sie etwas beachten:
Sie bekommen Geld für die Arbeit mit den Kindern.
Aber Sie können nicht alles behalten.
Sie müssen auch Sachen für die Arbeit kaufen.
Zum Beispiel:
- Essen
- Spiel·sachen
- Windeln
- und andere Sachen.
Für diese Sachen bekommen Sie Geld vom Finanz·amt zurück.
Das Fach·wort ist: Betriebs·kosten·pauschale.