Wie stellt man einen Antrag?
Sie wollen Heil·praktiker oder Heil·praktikerin werden?
Und Sie wohnen im Kreis Ostholstein?
Dann müssen Sie eine Prüfung machen.
Die Prüfung heißt: Kenntnisüberprüfung.
Sie müssen einen Antrag für die Prüfung machen.
Der Antrag ist für eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis dürfen Sie als Heil·praktiker oder Heil·praktikerin arbeiten.
Sie müssen den Antrag 2 Monate vor der Prüfung abgeben.
Sie geben den Antrag beim Fach·dienst Gesundheit in Eutin ab.
Sie geben den Antrag zu spät ab?
Dann können Sie die Prüfung nicht mehr machen.
Die Prüfungen sind:
- schriftlich
- mündlich
- praktisch.
Die Prüfungen sind bei der Gesundheits·behörde vom Kreis Nordfriesland in Husum.
Sie melden sich für einen Termin an?
Dann müssen Sie zu dem Termin kommen.
Arten von Prüfungen
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Psycho·therapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Physiotherapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Podologie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Ergotherapie
- Heil·praktiker oder Heil·praktikerin für Logopädie.