Hinweise
Allgemein
- Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie 25 Jahre alt sein. - Der Fach·dienst Gesundheit prüft Ihren Antrag.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich.
Sie haben die Prüfung bestanden?
Dann bekommen Sie die Erlaubnis. - Vielleicht sind Sie an dem Tag von der Prüfung krank.
Dann können Sie die Prüfung an einem anderen Tag machen.
Dafür brauchen Sie ein Attest von einem Arzt oder einer Ärztin.
Vielleicht gibt es auch andere Gründe für einen neuen Termin.
Dann müssen Sie das zeigen können.
Vielleicht kostet der neue Termin Geld. - Vielleicht kommen Sie nicht zu der Prüfung.
Und Sie haben keinen Grund dafür.
Dann bekommen Sie die Erlaubnis nicht.
Besondere Infos für Diplom-Psychologen:
Sie haben ein Studium in Psychologie gemacht?
Und Sie haben das Studium in Deutschland gemacht?
Dann können Sie eine Heil·praktiker·erlaubnis bekommen.
Das heißt:
Sie dürfen als Heil·praktiker arbeiten.
Dafür müssen Sie eine Prüfung machen.
Aber es gibt eine Ausnahme.
Sie haben das Fach Klinische Psychologie studiert?
Und Sie haben das Fach bestanden?
Dann müssen Sie keine Prüfung machen.
Das hat ein Gericht entschieden.
Das Gericht heißt: BVerwG.
Die Entscheidung ist vom 10. Februar 1983.
Die Entscheidung steht in einem Buch.
Das Buch heißt:
NJW 1984, 1414.
Sie wollen die Heil·praktiker·erlaubnis bekommen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Dafür brauchen Sie verschiedene Unterlagen.
Zum Beispiel:
- eine beglaubigte Kopie von Ihrem Diplom
- eine beglaubigte Kopie von Ihrem Abschluss·zeugnis.
In dem Abschluss·zeugnis muss stehen:
Sie haben das Fach Klinische Psychologie studiert und bestanden.
Bitte schreiben Sie in den Antrag:
Sie wollen die Heil·praktiker·erlaubnis für Psychotherapie bekommen.
Es gibt verschiedene Studien·gänge für Psychologie.
Zum Beispiel:
- Master-Studien·gang
- Diplom-Studien·gang
- Bachelor-Studien·gang.
Der Master-Studien·gang und der Diplom-Studien·gang sind gleich gut.
Das steht im Deutschen Qualitäts·rahmen.
Die kurze Form ist: DQR.
Der Bachelor-Studien·gang ist nicht so gut.
Besondere Infos für Physio·therapeuten und Physiotherapeutinnen:
Sie sind Physiotherapeut oder Physiotherapeutin?
Und Sie wollen eine eingeschränkte Kenntnisüberprüfung machen?
Das heißt:
Sie wollen eine Heil·praktiker·erlaubnis für Physiotherapie.
Dann müssen Sie wissen:
Mit der Heil·praktiker·erlaubnis für Physiotherapie dürfen Sie nur bestimmte Sachen machen.
Sie dürfen nur die Sachen machen, die Sie auch als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin machen dürfen.
Sie dürfen dann aber selbst entscheiden:
- Welche Behandlung mache ich?
- Wie mache ich die Behandlung?
Dafür brauchen Sie dann kein Rezept mehr von einem Arzt oder einer Ärztin.
Sie machen andere Sachen?
Und diese Sachen sind nicht erlaubt für einen Physio·therapeuten oder eine Physiotherapeutin?
Dann ist das vielleicht eine Straf·tat.
Vielleicht wollen Sie auch andere Sachen machen.
Zum Beispiel:
- Osteopathie
- andere Therapien.
Diese Sachen haben Sie nicht in Ihrer Ausbildung gelernt?
Dann brauchen Sie eine große Heil·praktiker·erlaubnis.
Besonderheiten von Physio·therapeuten mit Osteopathie-Ausbildung
Das OLG Düsseldorf ist ein Gericht.
Das Gericht hat am 8. September 2015 ein Urteil gemacht.
Die Nummer von dem Urteil ist: I-20 U 236/13.
In dem Urteil steht:
Osteopathie ist eine Heil·kunde.
Das heißt:
Nur Ärzte und Heil·praktiker dürfen Osteopathie machen.
Physio·therapeuten wollen Osteopathie machen?
Dann brauchen sie eine Erlaubnis als Heil·praktiker.