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Hilfen für Menschen mit Behinderung

Auf der Grundlage des 12. Buches Sozialgesetzbuch SGB XII werden Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Handicaps unterstützt. Besondere Aufgabe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu  mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Hilfen können ambulant zu Hause oder in Einrichtungen wie Wohnheimen, Werkstätten und Förderstätten, aber auch im Kindergarten gewährt werden. Auch Frühförderleistungen für Kinder bis zum Schuleintritt gehören zum Hilfespektrum. Mehr lesen ...