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Gesetzliche Grundlagen

Durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ist Inklusion und Barrierefreiheit zu geltendem Recht in Deutschland geworden, das es in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen gilt. Es geht darum, für das Thema zu sensibilisieren und dafür zu werben, dass Inklusion und Barrierefreiheit uns alle angehen.

Hier finden Sie einige wichtige gesetzliche Grundlagen:

UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache

Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3, Satz 2)
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Bundesteilhabegesetz

Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG

Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 7, Inklusion
"Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein."

Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8, Absatz 3, Satz 3
"Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen."

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

§ 4 (4) Kindertagesstättengesetz - KiTaG

§ 4 (13) Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)

§ 52 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)