Dinge von der Schule
Der Kreis Ostholstein ist der Schul·träger von:
- 2 Berufs·schulen mit Außen·stellen
- 2 Förder·zentren.
Die Förder·zentren haben die Schwerpunkte: - Geistige Entwicklung
- Körperliche und Motorische Entwicklung.
Der Kreis Ostholstein hat alle Aufgaben von diesen Schulen.
Dazu gehört auch:
- Die Schulen bekommen Geld für den Bau von neuen Sachen.
- Die Schulen bekommen Geld für neue Sachen.
Der Kreis·schulentwicklungs·plan wird hier gemacht.
Und das Schul·amt arbeitet mit den Schulen zusammen.
Und es gibt Fördermittel für die Schul·sozial·arbeit.
Das heißt:
Die Schul·sozial·arbeit bekommt Geld.
Die Fördermittel kommen vom Land.
Der Kreis Ost·holstein hat eine Regel für die Fördermittel.
Die Regel heißt: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schul·sozial·arbeit.
Wie benutzt man die Räume in der Schule?
Die Schul·räume sind für die Veranstaltungen vom Kreis Ostholstein.
Sie wollen die Schul·räume auch benutzen?
Dann müssen Sie einen Antrag machen.
Der Antrag muss schriftlich sein.
Und Sie müssen den Antrag bei der Schule abgeben.
Es gibt verschiedene Gesetze.
Die Gesetze sind:
- Paragraph 4 von der Kreis·ordnung für das Land Schleswig-Holstein
- Paragraph 49 Abs. 3 vom Schul·gesetz für das Land Schleswig-Holstein
- Paragraphen 1, 2 und 6 vom Kommunalabgabengesetz für das Land Schleswig-Holstein.
Der Kreistag hat am 25. März 2014 eine neue Benutzungs- und Gebühren·satzung gemacht.
Eine Benutzungs- und Gebühren·satzung ist ein Gesetz.
Es gibt Regeln für die Benutzung von Räumen in den Beruflichen Schulen vom Kreis Ostholstein.
Und es gibt Regeln für die Kosten von den Räumen.
Transport für Schüler
Der Fach·dienst Regionale Planung kümmert sich um die Schüler·beförderung.
Schulen im Kreis
Schulen finden