Inhalt

Terminvergabe und Erreichbarkeit -
Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein

Herzlich Willkommen auf der Website der Zuwanderungsbehörde. 

Zur Terminvereinbarung und für allgemeine Auskünfte 
erreichen Sie uns unter 04521 788-360 zu folgenden Zeiten:

    • Montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und
    • Montags bis donnerstags von 13 bis 16 Uhr
  • Wenn Sie bereits vorgesprochen haben, erreichen Sie Ihren Sachbearbeiter montags/dienstags/donnerstags und freitags von 10:00Uhr bis 11:30 Uhr. Mittwochs keine Sprechzeiten. Falls Sie bisher noch nicht vorgesprochen haben, wenden Sie sich bitte an das Geschäftszimmer per E-Mail unter zuwanderungsbehoerde@kreis-oh.de  oder telefonisch unter 04521 788-360.
  • Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte folgender Übersicht (gültig ab  01.01.2026):
  • Bitte vereinbaren Sie bereits 3 bis 4 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels einen Termin, damit dieser rechtzeitig verlängert werden kann.
  • Es sind keine Buchungen für die Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraph 24 AufenthG -Flüchtlinge aus der Ukraine - möglich. Sie erhalten rechtzeitig per Post einen Termin zugeteilt, falls Ihr Aufenthaltstitel nicht automatisch verlängert wird. Bitte sehen Sie von weiteren Nachfragen ab.
  • Die persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
  • WICHTIG: Bitte bestätigen Sie den gebuchten Termin innerhalb von 24 Stunden (Sie erhalten hierzu einen Link per E-Mail). Ansonsten wird der Termin automatisch abgesagt.
  • Sollte kein freier Termin angezeigt werden, versuchen Sie es bitte in den nächsten Tagen noch einmal.
    Es werden fortlaufend neue Termine freigeschaltet.