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Wir suchen Betreuungspersonen

Im Kreis Ostholstein werden engagierte Menschen gesucht, die als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig werden möchten. Diese übernehmen eine wichtige Rolle, wenn Menschen aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ihre Aufgaben als rechtliche Betreuungsperson

  • Unterstützung bei Gesundheitsfragen, z.B. bei medizinischer Versorgung und Behandlungsentscheidungen
  • Regelung von Wohnungs- und Behördenangelegenheiten, z.B. Anträge oder Schriftverkehr mit Ämtern
  • Verwaltung finanzieller Angelegenheiten, z.B. Einkommen, Vermögen oder Schulden

Was ist wichtig?
Empathie, ein wertschätzender Umgang und das Respektieren der Wünsche der betreuten Person sind entscheidend. Die Tätigkeit kann in Vollzeit, Teilzeit oder nebenberuflich ausgeübt werden.

Interesse?
Es ist eine wertvolle Aufgabe, Menschen in schwierigen Situationen zu unterstützen und ihre Selbstbestimmung zu fördern.  Wenn Sie sich beruflich oder ehrenamtlich engagieren möchten, stehen wir Ihnen gern für Fragen und Informationen zur Verfügung.


Wie werde ich ehrenamtliche Betreuungsperson?

Das Gesetz legt keine spezifischen fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuer:in fest. In der Praxis bringen ehrenamtliche Betreuer:innen sehr unterschiedliche Fähigkeiten mit, abhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und Berufserfahrung. Wichtig sind vor allem persönliches Engagement, Freude an der Kommunikation, Organisationstalent, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Erfahrungen im Umgang mit Krankheiten, Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden sind ebenfalls hilfreich.

Seit der Betreuungsrechtsreform ist vorgesehen, dass sich ehrenamtliche Betreuer:innen einem anerkannten Betreuungsverein anschließen, der sie begleitet und unterstützt (§ 22 BtOG).

  • Für die Übernahme einer ersten Betreuung benötigen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde gemäß § 30Abs.. 5 BZRG sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Die Unterstützung durch den Betreuungsverein mittels Vereinbarung verursacht keine Kosten.
  • Wir beraten Sie gern bei den ersten Schritten.

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen:

Frau Freund 
+49 4521 788-284 b.freund@kreis-oh.de 

Frau Gregersen 
+49 4521 788-286 k.gregersen@kreis-oh.de  

Frau Hamer 
+49 4521 788-506 ma.hamer@kreis-oh.de  

Wie werde ich Berufsbetreuer:in?

Die Betreuungsbehörde des Kreises Ostholstein sucht Personen, die auf selbstständiger Basis im Kreisgebiet rechtliche Betreuungen übernehmen.

Der Beruf der Berufsbetreuerin bzw. des Berufsbetreuers ist jedoch nur möglich, wenn Sie erfolgreich ein Registrierungsverfahren durchlaufen haben. Die Grundlagen sind im Betreuungsorganisationsgesetz (§§ 23-28 BtOG) sowie der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) geregelt.

Für die Registrierung einer beruflichen Betreuungsperson ist die Betreuungsbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Betreuungsbüro befindet oder errichtet werden soll. Ist kein Büro vorhanden oder geplant, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der beruflichen Betreuungsperson.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als berufliche Betreuungsperson bzw. Fragen zum Antragsverfahren haben und sich Ihr Büro oder Wohnsitz im Kreis Ostholstein befindet, helfen wir Ihnen gerne weiter und beraten Sie.

Als Ansprechpersonen stehen Ihnen zur Verfügung:

Buchstabe A-G Herr Prins
+49 4521 788-311 p.prins@kreis-oh.de 

Buchstabe H-O Herr Lipka
+49 4521 788-281 d.lipka@kreis-oh.de 

Buchstabe P-Z Frau Dammasch
+49 4521 788-247 c.dammasch@kreis-oh.de  (Montag - Donnerstag)

Sie können aber auch eine Bewerbung mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Fortbildungsnachweis(en) per E-Mail an uns schicken.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen ist es dann möglich, nähere Auskünfte zu den Anforderungen an die Sachkunde zu erteilen.

Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind Personen, die mit zwei abgeschlossenen juristischen Staatsexamen die Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit nachweisen können.