Boden·nutzung
Und der Boden ist sehr wichtig für die Gesellschaft.
Die Gesellschaft ist die Gemeinschaft von Menschen.
Der Boden kann sich nicht selbst erneuern.
Und der Boden kann nur wenig aushalten.
Vielleicht wird der Boden einmal kaputt gemacht.
Dann kann sich der Boden nur sehr langsam erholen.
Hier können Sie ein Video über den Boden ansehen.
Wie ist der Boden entstanden?
Und warum ist der Boden wichtig?
Das sehen Sie in dem Video.
Manche Stoffe sind gefährlich für die Umwelt.
Diese Stoffe können in den Boden kommen.
Dann können immer mehr von diesen Stoffen im Boden sein.
Das kann sehr gefährlich sein.
Man muss mit dem Boden vorsichtig sein.
Man muss den Boden gut behandeln.
Der Boden soll so bleiben wie er ist.
Dann kann der Boden seine Aufgaben machen.
Das ist wichtig für die Natur.
Vielleicht ist der Boden schon kaputt.
Oder es gibt alte Probleme mit dem Boden.
Dann muss man den Boden reparieren.
So kann man den Boden für viele Sachen benutzen.
Und die Menschen können den Boden auch in der Zukunft benutzen.
An wen muss ich mich wenden?
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Die Untere Boden·schutz·behörde ist dafür zuständig. - An das Landes·amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.
Die kurze Form ist: LLUR.
Rechts·grundlagen
- Bundesbodenschutzgesetz
Die kurze Form ist:
BBodSchG.
Das Gesetz heißt auch: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Boden·veränderungen und zur Sanierung von Alt·lasten. - Landesbodenschutz- und Alt·lasten·gesetz
Die kurze Form ist: LBodSchG.
Das Gesetz heißt auch: Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes. - Düngeverordnung
Die kurze Form ist: DüV.
Das Gesetz heißt auch:
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Boden·hilfsstoffen, Kultur·substraten und Pflanzen·hilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen.
Was muss ich noch wissen?
Sie wollen mehr über den Boden·schutz wissen?
Und Sie wollen wissen:
Wer kann mir helfen?
Dann können Sie auf die Internet·seite von Schleswig-Holstein gehen.
Die Internet·seite heißt: Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.
Es gibt Gesetze für Dünger.
Das Landes·amt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume prüft die Gesetze.
Die kurze Form ist: LLUR.
Sie wollen wissen:
Wie kann man die Felder gut benutzen?
Dann können Sie sich beraten lassen.
Die Beratung ist bei der Land·wirtschafts·kammer Schleswig-Holstein.
Die kurze Form ist: LWKSH.
Es gibt verschiedene Arten von Dünger.
Zum Beispiel:
- mineralischer Dünger
- organischer Dünger.
In dem Dünger ist viel Stickstoff.
Stickstoff ist ein Gas.
Man darf den Dünger nicht immer benutzen.
Man darf den Dünger nicht nach der Ernte benutzen.
Das gilt bis zum 31.01. auf Acker·flächen.
Man darf den Dünger auch nicht auf Grün·land benutzen.
Das gilt vom 01.11. bis zum 31.01. auf:
- Dauer·grün·land
- Acker mit einer Aussaat bis zum 15.05.
Sie dürfen Festmist nicht auf die Felder bringen.
Das gilt vom 15.12. bis zum 15.01.