Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine
Für Flüchtlinge aus der Ukraine, deren Aufenthaltstitel mit einem Ablaufdatum über den 31.01.2024 hinaus gültig sind, gilt Folgendes:
Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse müssen die Geflüchteten die zuständige Zuwanderungsbehörde nicht aufsuchen. Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Erstregistrierung
Flüchtlinge aus der Ukraine, die privat untergebracht sind, können sich ausschließlich mit Termin, bei der Zuwanderungsbehörde Kreis Ostholstein registrieren. Um einen Termin zu vereinbaren, nutzen Sie das online Buchungssystem.
Auf der Seite Ukraine: Informationen für Geflüchtete und Helferinnen und Helfer finden Sie wichtige Informationen und Hinweise zum Umgang mit ukrainischen Flüchtlingen.