Heim·aufsicht
Die Menschen in Heimen im Kreis Ost·holstein haben einen Partner.
Der Partner hilft den Menschen bei Problemen.
Der Partner heißt: Heim·aufsicht.
Die Heim·aufsicht ist ein Teil vom Fach·dienst Gesundheit.
Der Fach·dienst Gesundheit gehört zum Kreis Ost·holstein.
Die Heim·aufsicht ist eine Behörde.
Die Heim·aufsicht kümmert sich um Heime.
Die Heim·aufsicht berät die Heime.
Und die Heim·aufsicht kontrolliert die Heime.
Das steht im Selbst·bestimmungs·gesetz.
Das Gesetz gibt es seit dem 1. August 2009.
Vorher gab es das Heim·gesetz.
Ziele
Die Menschen in den Heimen sollen selbstständig sein.
Sie sollen selbst entscheiden können.
Und sie sollen selbst für sich verantwortlich sein.
Das soll man schützen.
Und das soll man besser machen.
Die Menschen in den Heimen haben Rechte.
Die Heime müssen sich an die Rechte halten.
Beratung und Über·prüfung
Die Heim·aufsicht hat verschiedene Aufgaben.
Die Heim·aufsicht berät:
- die Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen
- die Familien von den Bewohnern und Bewohnerinnen
- die Betreuer und Betreuerinnen von den Bewohnern und Bewohnerinnen
- die Träger von Heimen
- die Leitungen von Heimen
- die Leitungen von Pflege·diensten
- Pflege·kräfte
- Investoren
- Menschen, die in Zukunft ein Heim leiten wollen.
Die Heim·aufsicht berät zu allen Themen vom Heim·recht.
Die Heim·aufsicht überprüft auch:
Haben alle Heime genug Personal?
Und haben alle Heime genug Sachen?
Zum Beispiel:
- für die Pflege
- für die ärztliche Betreuung
- für die soziale Betreuung.
Und sind alle Sachen sauber?
Die Heim·aufsicht macht dafür Prüfungen in den Heimen.
Die Prüfungen sind unangemeldet.
Das heißt:
Die Prüfungen sind eine Überraschung.
Die Prüfungen können am Tag oder in der Nacht sein.
Team·arbeit
Ein Team vom Gesundheits·amt prüft das Heim.
Das Team ist aus verschiedenen Fach·leuten.
Zum Beispiel:
- eine Pflege·fachkraft
- eine Ärztin
- eine Sozial·pädagogin
- ein Hygiene·kontrolleur
- eine Verwaltungs·kraft.
Die Pflege·fachkraft prüft:
Wie gut ist die Pflege im Heim?
Wie gut ist die Arbeit von den Pflegern und Pflegerinnen?
Wie gut geht es den Menschen im Heim?
Die Ärztin prüft:
Wie gut ist die medizinische Versorgung im Heim?
Vielleicht gibt es später einen Gerichts·prozess.
Dann kann man das prüfen.
Die Sozial·pädagogin prüft:
Wie gut ist die Betreuung im Heim?
Der Hygiene·kontrolleur prüft:
Ist alles sauber im Heim?
Die Verwaltungs·kraft prüft:
Gibt es genug Personal?
Ist das Haus in Ordnung?
Gibt es freiheitsentziehende Maßnahmen?
Das heißt:
Dürfen die Menschen im Heim nicht rausgehen?
Sind die Rechnungen vom Heim richtig?
Können die Menschen im Heim mitbestimmen?
Die Heim·aufsicht soll den Menschen in den Heimen helfen.
Die Menschen sollen gut leben können.
Das soll immer so sein.
Und das soll für alle Menschen gleich sein.