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gefährliche Bauabfälle

Grundsätzlich können nachfolgend aufgeführte schadstoffhaltige Baumaterialien (Abfallschlüssel gem. Abfallverzeichnis-Verordnung2 in Klammern) als gefährliche Abfälle (mit *) anfallen. Die Materialien sind getrennt auszubauen und zu entsorgen. 

  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten (170503*): dieser Bodenaushub kann z.B. bei bestimmten gewerblichen/ industriellen Vornutzungen anfallen; Entsorgungsweg: Bodenreinigungsanlage; Deponie DKII/III;
  • Beton, Ziegel u.ä., die gefährliche Stoffe enthalten (170106*): z. B. durch bestimmte gewerbliche/ industrielle Vornutzungen verunreinigtes Mauerwerk oder Bodenplatte; Entsorgungsweg: Bodenreinigungsanlage; Deponie DKII/III;
  • Materialien wie Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind (170204*): z. B. imprägnierte Althölzer aus dem Garten- und Landschaftsbau; viele Althölzer aus dem Abbruch und Rückbau, wie z. B. Fenster, Außentüren, Konstruktionshölzer, Dachsparren; Entsorgungsweg: thermische Verwertung;
  • Kohlenteer und teerhaltige Produkte (170303*): z. B. teerhaltige Dachpappe oder teerhaltige Estriche; Entsorgungsweg: thermische Verwertung;
  • Dämmmaterial, das Asbest enthält (170601*): schwach gebundene Asbestabfälle wie z.B. Spritzasbest; keine erneute Verwendung als Baumaterial; Entsorgungsweg: Deponie DKI; Die LAGA-Mitteilung „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“3 ist anzuwenden. Der Ausbau von asbesthaltigen Abfällen darf nur durch Fachfirmen gemäß TRGS 519 erfolgen.
  • asbesthaltige Baustoffe (170605*): z. B. Asbestzementplatten, asbesthaltige Rohre; Ausbau, Umgang und Entsorgung wie bei Dämmmaterial, das Asbest enthält (170601*);
  • Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält (170603*): z. B. Glaswolle, Steinwolle; Nur Mineralwollen mit einem Herstellungsdatum vor dem 01.06.2000 sind als gefährlich einzustufen. Entsorgungsweg: Deponie DKI. Der Ausbau von Mineralwolle darf nur gemäß TRGS 521 erfolgen.
  • Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (170902*): z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren; Entsorgungsweg: thermische Beseitigung;
  • Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle (200121*); Entsorgungsweg: über Sonderabfallentsorgungsunternehmen in spezielle Entsorgungsanlagen;
  • Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten (160212*): z. B. Nachtspeicheröfen und Feuerschutztüren; Entsorgungsweg: über Sonderabfallentsorgungsunternehmen in spezielle Entsorgungsanlagen;
  • Öltanks und andere Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind vor ihrer Stilllegung und Entsorgung von einem Fachbetrieb zu reinigen und ggf. durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.