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Entsorgungsnachweis

Welchen Zweck hat ein Entsorgungsnachweis?
Der Entsorgungsnachweis soll sicherstellen, dass der geplante Entsorgungsweg rechtmäßig ist. Deshalb muss er erstellt werden, bevor ein Abfall zu einem Entsorger geliefert wird. Als Nachweis über die durchgeführte Entsorgung werden elektronische Begleitscheine, bei Sammelentsorgung oder der Entsorgung von Kleinmengen (unter 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr) Übernahmescheine in Papierform geführt.


Woraus besteht ein Entsorgungsnachweis?
Der Entsorgungsnachweis bei der Einzelentsorgung besteht aus dem „Deckblatt“, der Verantwortlichen Erklärung“ des Abfallerzeugers (ggf. mit „Deklarationsanalyse“), der „Annahmeerklärung“ des Abfallentsorgers sowie der behördlichen Bestätigung der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde (für Anlagen in Schleswig-Holstein: GOES mbH, Havelstr.7, 24539 Neumünster; http://www.goes-sh.de/). Ein Entsorgungsnachweis gilt längstens fünf Jahre. Seit 01.04.2010 werden alle Entsorgungsnachweise und auch die Begleitscheine nur noch elektronisch geführt.
Einzelheiten zur elektronischen Nachweisführung finden Sie auf der Seite der ZKS Abfall unter http://www.zks-abfall.de.