Inhalt

Wie wird bei Eintritt eines Katastrophenfalls gewarnt? 

Hinweise auch zum Warntag und Cellbroadcasting:

Bereits vor Eintritt eines Katastrophenfalls, spätetens aber nach Ausrufen des Katastrophenfalls wird der Kreis Ostholstein die betroffenen Einwohner:innen auf die drohenden Gefahrenlagen hinweisen.

Dies kann je nach Situation auf unterschiedlichen Informationswegen geschehen, z.B. durch:

  • Pressemitteilungen und Informationen auf der Homepage des Kreises (www.kreis-oh.de), in Zeitungen oder in anderen sozialen Medien
  • Warndurchsagen und Hinweise in weiteren Medien wie Rundfunk oder Fernsehen
  • Lautsprecherdurchsagen
  • Sirenenalarm (wird in Ostholstein derzeit noch nicht genutzt)
  • Cell Broadcast (Informationen des BBK)

Ein Übung der Warnung für Katstrophen-Szenarien findet regelmäig am Bundesweiten Warntag statt.
Informationen zum Warntag finden Sie auch im Flyer zum Bundesweiten Warntag und der aktuellen Pressemitteilung

Sollten Sie über diese Medien von einer Katastrophe oder Großschadenslage erfahren, können Sie davon ausgehen, dass die zuständige Behörde in Kenntnis der Lage bereits Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit empfiehlt.
Bitte befolgen Sie diesen und informieren Sie Ihre Nachbarn (insbesondere ältere und kranke Mitbürger:innen) entsprechend. Die Katastrophenschutzbehörde wird unverzüglich die Medien beteiligen, wenn die Situation dies erfordert. Halten Sie daher Rundfunk- und Fernsehgeräte eingeschaltet und achten Sie auf aktuelle Mitteilungen.

Im Bedarfsfall richtet der Kreis Ostholstein ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 04521 788-755 ein. Hier erhalten Sie dann alle wichtigen Informationen. Die Freischaltung des Bürgertelefons wird über die Medien bekannt gegeben.

Für das richtige Verhalten bei verschiedenen Gefahrenlagen gibt es eine Reihe von Merkblättern, die wir hier und im Bürgerservice/ Pressedienst zur Verfügung stellen.