Wer ist für was im Katastrophenschutz zuständig?
Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit.
Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.
Im Ernstfall geht es darum, auf eindeutiger rechtlicher Grundlage mit Hilfe einer klar gegliederten, funktionstüchtigen organisatorischen Konzeption unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenabwehr einzuleiten.
Der Kreis Ostholstein ist als untere Katastrophenschutzbehörden für Katastrophenschutzaufgaben in seinem Hoheitsbereich verantwortlich.
Katastrophen werden vor Ort von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören in Ostholstein die Gemeinden mit ihren Feuerwehren, der Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk.
Im Bereich des Katastrophenschutzes werden folgende Aufgaben vom Kreis Ostholstein wahrgenommen:
- Aufstellung des Katastrophenschutzes (KatS)
- Beschaffungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Versicherungsangelegenheiten im KatS
- Einsatzpläne, Anlegung und Durchführung von Übungen
- Verwaltung der Liegenschaften des KatS
- Zivilschutzangelegenheiten
- Personelle Angelegenheiten im Bereich der KatS-Fachdienste und des Führungsstabes
- Überwachung der Ausbildung und Verwaltungsangelegenheiten
- Freistellung von KatS-Helfern vom Wehr- bzw. Zivildienst, Überwachung der Dienstbeteiligung, Widersprüche
- Manöverangelegenheiten; einschließlich Manöverschäden